TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag VII-16. Ich darf hier von vornherein sagen, dass dieser Antrag hoch finanzwirksam für die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist. In solchen Fällen haben wir die Angewohnheit, darum zu bitten, dass Sie das an den Vorstand überweisen, damit wir erst einmal schauen, wie teuer das ist und wie man es am besten hinbekommt, damit wir nicht etwas realisieren müssen, was wir überhaupt nicht bezahlen können. Die Landesärztekammern sind so schrecklich traurig, wenn wir die Beiträge erhöhen müssen. Sie verstehen, was ich meine.

Wer möchte zu dem Antrag sprechen? - Bitte, Herr Heinz.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Trotzdem darf jemand zu dem Antrag sprechen.

Dr. Heinz, Rheinland-Pfalz: Dann spreche ich gegen die Vorstandsüberweisung. Ich möchte ganz vehement der Ansicht widersprechen, dass das finanzintensiv ist. Es ist ja im Grunde genommen eine ganz einfache Geschichte, die jeder von uns machen könnte. Wir haben in unserer Praxis eine dicke Gelbe Liste und eine dicke Rote Liste. Wir könnten eine entsprechende Liste mit zwei Leuten innerhalb von 14 Tagen erstellen. Sie braucht nur 300 Substanzen zu enthalten. Das ist überhaupt kein Problem.

Wichtig ist nur, dass dies eine Liste wäre, auf die sich alle Ärzte geeinigt haben. Wir können sie Weiße Liste nennen. Wir haben dann tatsächlich die Möglichkeit, Verordnungen ohne Preise zu tätigen. Damit hätten wir die Verantwortung vom Halse, die man uns angehängt hat. Ich sehe diesen großen Finanzbedarf für eine solche Liste nicht.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Es kommt natürlich auf die Wertigkeit dieser Liste an. Wir sind ja immerhin als Arbeitsgemeinschaft eine Vertretung von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die KBV ist direkt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es handelte sich ja nicht um eine private Liste, die man zusammenstellen kann, in der steht: Für Fehler sind wir nicht verantwortlich. Wir übernähmen hier auch eine Verantwortung. Insofern hat das eine andere Dimension. Es wäre besser, wenn wir darüber noch einmal kräftig nachdenken würden.

Die Vorstandsüberweisung ist beantragt. Ich frage zunächst einmal: Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir haben die Möglichkeit, uns gründlich Gedanken darüber zu machen. Das Anliegen selber ist ja ein gutes.

Damit kommen wir zum Antrag VII-20 von Herrn Munte.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand für den Antrag 20 sprechen? - Das ist nicht der Fall. Herr Windhorst hat Vorstandsüberweisung beantragt und möchte dazu sprechen. Bitte schön.

Dr. Windhorst, Vorstand der Bundesärztekammer: Ich möchte das kurz begründen. Lieber Axel, dieses Problem ist sehr komplex. Die KBV hat schon signalisiert, eine Positivliste in Kombination mit Festbetragsregelungen anzudenken. Das ist die eine Ebene. Die zweite Ebene ist, dass wir die Versorgungsforschung als ein Instrument der Gesundheitsentwicklung ansehen und nicht unter dem Damoklesschwert des IQWiG oder der Ökonomie schon gleich im Vorfeld einengen lassen. Deshalb finde ich es ganz gut, wenn wir das noch einmal neu überlegen und das IQWiG vielleicht herausnehmen und das Diktat der Ökonomie etwas abschwächen, um die Versorgungsforschung, wie sie Herr Scriba heute Vormittag dargestellt hat, erst einmal anwenden zu können.

Vielen Dank.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Das war die Begründung für die Vorstandsüberweisung. Gibt es dazu eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag 20 dem Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© 2006, Bundesärztekammer.