Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum
Antrag VII-16. Ich darf hier von vornherein sagen, dass dieser Antrag
hoch finanzwirksam für die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung ist. In solchen Fällen haben wir die Angewohnheit, darum zu
bitten, dass Sie das an den Vorstand überweisen, damit wir erst einmal schauen,
wie teuer das ist und wie man es am besten hinbekommt, damit wir nicht etwas
realisieren müssen, was wir überhaupt nicht bezahlen können. Die
Landesärztekammern sind so schrecklich traurig, wenn wir die Beiträge erhöhen
müssen. Sie verstehen, was ich meine.
Wer möchte zu dem Antrag sprechen? - Bitte, Herr Heinz.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Trotzdem darf jemand
zu dem Antrag sprechen.
Dr. Heinz, Rheinland-Pfalz: Dann spreche
ich gegen die Vorstandsüberweisung. Ich möchte ganz vehement der
Ansicht widersprechen, dass das finanzintensiv ist. Es ist ja im
Grunde genommen eine ganz einfache Geschichte, die jeder von uns
machen könnte. Wir haben in unserer Praxis eine dicke Gelbe Liste
und eine dicke Rote Liste. Wir könnten eine entsprechende Liste
mit zwei Leuten innerhalb von 14 Tagen erstellen. Sie braucht nur
300 Substanzen zu enthalten. Das ist überhaupt kein Problem.
Wichtig ist nur, dass dies eine Liste wäre, auf die sich alle
Ärzte geeinigt haben. Wir können sie Weiße Liste nennen. Wir haben dann
tatsächlich die Möglichkeit, Verordnungen ohne Preise zu tätigen. Damit hätten
wir die Verantwortung vom Halse, die man uns angehängt hat. Ich sehe diesen
großen Finanzbedarf für eine solche Liste nicht.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Es
kommt natürlich auf die Wertigkeit dieser Liste an. Wir sind ja immerhin als
Arbeitsgemeinschaft eine Vertretung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die KBV ist direkt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es handelte sich
ja nicht um eine private Liste, die man zusammenstellen kann, in der steht: Für
Fehler sind wir nicht verantwortlich. Wir übernähmen hier auch eine
Verantwortung. Insofern hat das eine andere Dimension. Es wäre besser, wenn wir
darüber noch einmal kräftig nachdenken würden.
Die Vorstandsüberweisung ist beantragt. Ich frage zunächst
einmal: Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? - Wer ist dagegen? -
Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Wir haben die Möglichkeit, uns gründlich Gedanken darüber zu
machen. Das Anliegen selber ist ja ein gutes.
Damit kommen wir zum Antrag VII-20 von Herrn Munte.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand für
den Antrag 20 sprechen? - Das ist nicht der Fall. Herr Windhorst hat
Vorstandsüberweisung beantragt und möchte dazu sprechen. Bitte schön.
Dr. Windhorst, Vorstand der Bundesärztekammer:
Ich möchte das kurz begründen. Lieber Axel, dieses Problem ist sehr komplex.
Die KBV hat schon signalisiert, eine Positivliste in Kombination mit
Festbetragsregelungen anzudenken. Das ist die eine Ebene. Die zweite Ebene ist,
dass wir die Versorgungsforschung als ein Instrument der Gesundheitsentwicklung
ansehen und nicht unter dem Damoklesschwert des IQWiG oder der Ökonomie schon
gleich im Vorfeld einengen lassen. Deshalb finde ich es ganz gut, wenn wir das
noch einmal neu überlegen und das IQWiG vielleicht herausnehmen und das Diktat
der Ökonomie etwas abschwächen, um die Versorgungsforschung, wie sie Herr
Scriba heute Vormittag dargestellt hat, erst einmal anwenden zu können.
Vielen Dank.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Das war die Begründung für die Vorstandsüberweisung. Gibt es dazu eine
Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag 20
dem Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist
der Antrag an den Vorstand überwiesen.
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