Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Der nächste
Themenkomplex betrifft die Qualitätssicherung. Dazu liegt der Antrag VII-22
von Herrn Munte aus Bayern vor. Herr Jonitz möchte sich dazu äußern. Er ist
sozusagen der Qualitätssicherungsbeauftragte des Vorstands der
Bundesärztekammer. Er leitet die entsprechenden Gremien. Bitte schön, Herr
Jonitz.
Dr. Jonitz, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Anträgen 19 und 22. Nach
Rücksprache mit dem Antragsteller bitte ich um Vorstandsüberweisung. Das
Anliegen ist berechtigt. Gleichwohl würden wir, wenn wir es so beschließen, wie
es dort steht, Gefahr laufen, dass wir Sozialrecht vor Berufsrecht stellen und
flächendeckend alles mit den Verfahren überziehen, unter denen wir in der
Praxis gelegentlich zu leiden haben. Deshalb bitte ich um Vorstandsüberweisung.
Wir gehen sachgerecht damit um.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Gibt es jemanden, der für den Antrag oder gegen die Idee der
Vorstandsüberweisung sprechen will? - Das ist nicht der Fall. Der Antrag auf
Vorstandsüberweisung geht vor. Wer möchte den Antrag 22 an den Vorstand
überweisen? - Das scheint die Mehrheit zu sein. Wer ist dagegen? - Dann ist der
Antrag an den Vorstand überwiesen.
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