TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 26. Mai 2006 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Der nächste Themenkomplex betrifft die Qualitätssicherung. Dazu liegt der Antrag VII-22 von Herrn Munte aus Bayern vor. Herr Jonitz möchte sich dazu äußern. Er ist sozusagen der Qualitätssicherungsbeauftragte des Vorstands der Bundesärztekammer. Er leitet die entsprechenden Gremien. Bitte schön, Herr Jonitz.

Dr. Jonitz, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Anträgen 19 und 22. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller bitte ich um Vorstandsüberweisung. Das Anliegen ist berechtigt. Gleichwohl würden wir, wenn wir es so beschließen, wie es dort steht, Gefahr laufen, dass wir Sozialrecht vor Berufsrecht stellen und flächendeckend alles mit den Verfahren überziehen, unter denen wir in der Praxis gelegentlich zu leiden haben. Deshalb bitte ich um Vorstandsüberweisung. Wir gehen sachgerecht damit um.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. - Gibt es jemanden, der für den Antrag oder gegen die Idee der Vorstandsüberweisung sprechen will? - Das ist nicht der Fall. Der Antrag auf Vorstandsüberweisung geht vor. Wer möchte den Antrag 22 an den Vorstand überweisen? - Das scheint die Mehrheit zu sein. Wer ist dagegen? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© 2006, Bundesärztekammer.