TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 26. Mai 2006 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir zum Antrag 33. Auch dazu darf man sich noch äußern, wenn man möchte. Frau Gitter hat den Antrag gestellt, den Antragstext zu kürzen auf:

Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Einführung einer Positivliste für Arzneimittel und lehnt eine Bonus-Malus-Regelung ab.

Das würde von dem Antrag übrig bleiben, wenn Sie dem Antrag von Frau Gitter zustimmen.

Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es ist der Antrag auf Vorstandsüberweisung gestellt. Wenn Sie den Antrag an den Vorstand überweisen, ist es erledigt. Wenn Sie die Vorstandsüberweisung ablehnen, dann bitte ich Sie, darüber abzustimmen, dass nur der Satz übrig bleibt:

Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Einführung einer Positivliste für Arzneimittel und lehnt eine Bonus-Malus-Regelung ab.

Das ist sozusagen der Änderungsantrag 33 a. Wenn Sie diesen Antrag befürworten, bleibt dieser Satz übrig. Wenn Sie das nicht befürworten, dann stimmen wir über den gesamten Antrag von Herrn Pickerodt, wie er vorliegt, ab.

Jetzt gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Pickerodt.

Dr. Pickerodt, Berlin: Ich spreche gegen die Vorstandsüberweisung. Ich kann den Antrag von Frau Gitter übernehmen, wenn auch schweren Herzens. Ich halte es für ein notwendiges Signal dieses Ärztetages, dass er die Beschlüsse von 1992 noch einmal bekräftigt, unsere Meinung wiederholt und deutlich zum Ausdruck bringt, dass wir gegen eine Bonus-Malus-Regelung und für eine Positivliste sind.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Sehr gut. Das finde ich richtig klug, wie ich nebenbei sagen darf.

(Heiterkeit)

Der Antrag 33 ist so geändert, wie Frau Gitter es vorgeschlagen hat, weil Herr Pickerodt das übernommen hat. Da er der Antragsteller ist, brauchen wir da­rüber gar nicht abzustimmen. Wer möchte den Antrag unter diesen Bedingungen an den Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Das ist die Mehrheit. Ich frage also: Wer möchte den Antrag in dieser Form befürworten? - Das sind ganz viele. Wer ist dagegen? - Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen. Damit haben wir die Positivliste gefordert und die Beschlüsse von 1992 bestätigt. Ich glaube, das ist sehr gut, auch was die Kontinuität unserer Beschlusslage angeht. Vielen Dank.

Nunmehr kommen wir zum Antrag VII-38:

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, eine Geset­zesinitiative zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) zu bewirken. Dabei soll der § 73 (1) derart geändert werden, dass der Satz "Im Bereich der Medizin gehören zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen auch Tätigkeiten in Krankenversorgung" ersatzlos gestrichen wird. Beim 110. Deutschen Ärztetag wird über den Stand der Umsetzung berichtet.

Möchte jemand dazu sprechen und uns das noch erläutern? - Das ist nicht der Fall. Ich verstehe den Antrag so, dass die Krankenversorgung nicht mehr zur wissenschaftlichen Arbeit gerechnet wird, sodass man nicht mehr in die Krankenversorgung abgeschoben werden kann, dort Kärrnerarbeit leistet und anschließend erklärt wird: Das war Wissenschaft und damit kannst du dich jetzt habilitieren. So ungefähr muss man das wohl verstehen. Die Antragsteller wollen nicht, dass das so geschieht.

Gibt es Wortmeldungen? - Keine Wortmeldung.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Darüber stimmen wir zuerst ab. Wer ist für die Vorstandsüberweisung? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir werden den Antrag an unseren Ausschuss "Ausbildung zum Arzt/Hochschule und Medizinische Fakultäten" unter Vorsitz von Herrn Professor Schulze weiterleiten, der sich Gedanken darüber macht. Darüber wird dann auf dem nächsten Ärztetag berichtet. Das geschieht auch, wenn der Antrag nicht angenommen wird; das tun wir trotzdem.

© 2006, Bundesärztekammer.