Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum
Antrag VII-55:
Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, das
geplante Vertragsarztänderungsgesetz im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die
ärztliche Tätigkeit und Möglichkeit der Berufsausübung für Frauen zu
überprüfen.
Zu diesem Antrag hat sich Frau Vizepräsident Goesmann
gemeldet. Bitte schön.
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich möchte formal gegen den Antrag sprechen. Soweit ich
mich erinnern kann, ist bei neuen Gesetzesvorlagen eine Folgenabschätzung
vorgeschrieben. Ich meine, ich habe beim Vertragsarztänderungsgesetz eine
solche Folgenabschätzung auch hinsichtlich von Gleichstellungsproblemen
gelesen. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, deckte sich das mit meinen
Einschätzungen, wie sich dieses Gesetz auf die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen
auswirken wird. Es war dort eine relativ positive Einschätzung zu lesen.
Ich würde das insofern unterstützen, als sich dort folgende
positive Regelungen finden: Vertragsarztsitze sind in Zukunft teilbar. Das
haben wir bereits relativ häufig gefordert. Das wird jetzt umgesetzt.
Angestellte Tätigkeit ist in größerem Umfang möglich. Ob das gut für uns ist,
ist die Frage. Kolleginnen, die das tun möchten, können das in verstärktem Maße
nutzen. Ferner kann man die Arbeit teilen: Man kann halb im Krankenhaus
arbeiten und halb einen Vertragsarztsitz besetzen. Das könnte auch eine
Erleichterung für die Arbeit von Ärztinnen bedeuten.
Insofern hat der Gesetzgeber eine solche Folgenabschätzung
vorgenommen. Gleichwohl unterstütze ich natürlich immer wieder, dass alle
geplanten Änderungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Kolleginnen
geprüft werden.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Frau Goesmann. - Zur Geschäftsordnung jetzt bitte Herr Professor Kunze.
Prof. Dr. Kunze, Bayern: Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle den
geschäftsordnungsmäßigen Antrag auf Vorstandsüberweisung, weil ich der
Auffassung bin, dass sich der Vorstand zu dem gesamten Gesetzentwurf äußern
muss. Er darf nicht nur diesen Aspekt berücksichtigen. Wenn Sie den Antrag
annähmen, wäre das praktisch eine Zustimmung zum Gesetzentwurf, nur mit der
Einschränkung, dass die Auswirkungen auf die Kolleginnen überprüft werden
sollten. Das kann es doch nicht sein. Ich bitte Sie um Vorstandsüberweisung,
damit sich der Vorstand zum gesamten Entwurfstext äußern kann.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. In der "Magdeburger Volksstimme" ist sogar eine Tabelle, farblich
hinterlegt, zu finden, in der alle vorgesehenen Änderungen aufgeführt sind. Das
ist also nicht mehr nur im Referentenstadium, sondern es ist ein richtiger
Kabinettsentwurf, der die Gesetzgebungsmaschinerie durchlaufen wird. Wir werden
unsere Stellungnahme, die auch gegenüber dem Parlament erfolgen wird, daraufhin
überprüfen, ob dieser Aspekt berücksichtigt ist. Das geschieht bei einer
Überweisung genauso wie bei einer Annahme des Antrags.
Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung für den Antrag 55.
Wer möchte dem Überweisungsantrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält
sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir
diskutieren das im Vorstand und natürlich auch bei allfälligen Stellungnahmen
gegenüber dem Parlament und dem Bundesrat.
Damit kommen wir zum Antrag VII-56:
Der Deutsche Ärztetag bekennt sich zu einer kostensparenden
synergistischen gegliederten Versorgung ambulant/stationär.
Er fordert die zuständigen Selbstverwaltungsgremien auf,
zur Optimierung dieses Spezifikums des deutschen Gesundheitswesens Regelungen
zur Lösung der Schnittstellenproblematik zu schaffen. Insbesondere muss die Schnittstelle
zwischen niedergelassenen Hausärzten und den "Versorgungsfachärzten", die eine
flächendeckende fachärztliche Versorgung anbieten, geklärt werden. Ebenso ist
die Schnittstelle zwischen den hoch spezialisierten ambulant tätigen Fachärzten
und den Fachärzten am Krankenhaus klar zu definieren.
Dieser Antrag stammt von Herrn Dr. Munte. "Schnittstelle" ist
der moderne Ausdruck für Überlappungen und stammt aus der Computersprache.
Wer möchte sich zu dem Antrag äußern?
(Dr. Schüller, Nordrhein: Nichtbefassung!)
- Dr. Schüller stellt den Antrag auf Nichtbefassung.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es wird auch Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand
zum Antrag inhaltlich sprechen, dafür oder dagegen? - Das ist nicht der Fall.
Dann frage ich zunächst: Wer möchte sich mit dem Antrag nicht befassen? -
Zahlreiche, aber wahrscheinlich nicht genug. Wer ist dagegen, dass wir uns mit
dem Antrag nicht befassen? - Das ist die Mehrheit.
(Zuruf)
- Das sind Blöcke. Ihr könnt das dahinten nicht sehen.
(Heiterkeit)
Es sind in diesem Fall Blöcke. Nordrhein hat geschlossen dafür
gestimmt, sich mit dem Antrag nicht zu befassen. Aber der Rest war groß genug,
um Nordrhein zu überstimmen. Das ist nun einmal so.
Dann frage ich: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen?
- Ganz viele. Wer ist dagegen? - Viel weniger. Wer enthält sich? - Dann ist der
Antrag an den Vorstand überwiesen.
Nunmehr rufe ich den Antrag VII-58 auf:
Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern
auf, ihre Landesregierungen zu ersuchen - so weit nicht bereits erfolgt -,
unverzüglich die abstrakte Normenkontrollklage gegen das
Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) zu betreiben, das zum
01.05.2006 in Kraft gesetzt wurde. Die Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit
erscheint vor einer Anwendung dieses Gesetzes insbesondere bezüglich der im
Gesetz enthaltenen Bonus-Malus-Regelung notwendig.
Ein schöner Antrag, der auch gut formuliert ist, wie ich
finde.
Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Auch keine
Anträge zur Geschäftsordnung? - Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag
zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit
riesiger Mehrheit angenommen.
Ich rufe den Antrag VII-59 neu von Herrn Thierse auf:
Die im GKV-Leistungskatalog enthaltenen ärztlichen Leistungen
sollen angemessen und mit einem festen Eurobetrag honoriert werden.
Gibt es Gegenwehr? - Das ist nicht der Fall. Keine
Geschäftsordnungsdebatte? - Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag 59 neu
zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit klarer
Mehrheit angenommen.
Ich rufe nun den Antrag VII-68 von Herrn Professor
Schulze auf:
Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Politik auf, an
ihre gesundheitspolitischen Entscheidungen einen ähnlichen Maßstab anzulegen
wie an eine evidence based medicine (EBM). Bevor künftige "Innovationen"
zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden, müssen
belastbare Daten aus Pilotversuchen vorgelegt werden, denn Versuch und Irrtum
auf Kosten von Ärzten und Patienten führen zu einem Absinken der
gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.
(Beifall)
Das ist ein Volltreffer.
Wer möchte zu diesem Antrag etwas sagen? - Niemand. Wer möchte
dem Antrag zustimmen? - Ist etwa jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Wer
enthält sich? - Dann ist der Antrag einstimmig angenommen. Herzlichen
Glückwunsch, Jan Schulze! Das ist eine gute Sache.
(Beifall)
Ich rufe nunmehr den Antrag VII-75 auf:
Der Deutsche Ärztetag wiederholt seinen Beschluss aus
Vorjahren zur Arzneimittelverordnung:
Wer indikationsgerecht in adäquater Dosierung wirksame
Medikamente verordnet, darf dafür nicht durch politische Beschränkungen und
Strafandrohungen (auch Regresse) bedroht und bestraft werden.
Gibt es dazu eine Wortmeldung? - Das ist nicht der Fall. Keine
Geschäftsordnungsanmerkung? - Dann frage ich: Wer stimmt dem Antrag 75 von
Herrn Dr. Streibl aus Baden-Württemberg zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält
sich? - Dann ist der Antrag klar angenommen.
|