TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 26. Mai 2006 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag VII-55:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, das geplante Vertragsarztänderungsgesetz im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit und Möglichkeit der Berufsausübung für Frauen zu überprüfen.

Zu diesem Antrag hat sich Frau Vizepräsident Goesmann gemeldet. Bitte schön.

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte formal gegen den Antrag sprechen. Soweit ich mich erinnern kann, ist bei neuen Gesetzesvorlagen eine Folgenabschätzung vorgeschrieben. Ich meine, ich habe beim Vertragsarztänderungsgesetz eine solche Folgenabschätzung auch hinsichtlich von Gleichstellungsproblemen gelesen. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, deckte sich das mit meinen Einschätzungen, wie sich dieses Gesetz auf die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen auswirken wird. Es war dort eine relativ positive Einschätzung zu lesen.

Ich würde das insofern unterstützen, als sich dort folgende positive Regelungen finden: Vertragsarztsitze sind in Zukunft teilbar. Das haben wir bereits relativ häufig gefordert. Das wird jetzt umgesetzt. Angestellte Tätigkeit ist in größerem Umfang möglich. Ob das gut für uns ist, ist die Frage. Kolleginnen, die das tun möchten, können das in verstärktem Maße nutzen. Ferner kann man die Arbeit teilen: Man kann halb im Krankenhaus arbeiten und halb einen Vertragsarztsitz besetzen. Das könnte auch eine Erleichterung für die Arbeit von Ärztinnen bedeuten.

Insofern hat der Gesetzgeber eine solche Folgenabschätzung vorgenommen. Gleichwohl unterstütze ich natürlich immer wieder, dass alle geplanten Änderungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Kolleginnen geprüft werden.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Frau Goesmann. - Zur Geschäftsordnung jetzt bitte Herr Professor Kunze.

Prof. Dr. Kunze, Bayern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle den geschäftsordnungsmäßigen Antrag auf Vorstandsüberweisung, weil ich der Auffassung bin, dass sich der Vorstand zu dem gesamten Gesetzentwurf äußern muss. Er darf nicht nur diesen Aspekt berücksichtigen. Wenn Sie den Antrag annähmen, wäre das praktisch eine Zustimmung zum Gesetzentwurf, nur mit der Einschränkung, dass die Auswirkungen auf die Kolleginnen überprüft werden sollten. Das kann es doch nicht sein. Ich bitte Sie um Vorstandsüberweisung, damit sich der Vorstand zum gesamten Entwurfstext äußern kann.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. In der "Magdeburger Volksstimme" ist sogar eine Tabelle, farblich hinterlegt, zu finden, in der alle vorgesehenen Änderungen aufgeführt sind. Das ist also nicht mehr nur im Referentenstadium, sondern es ist ein richtiger Kabinettsentwurf, der die Gesetzgebungsmaschinerie durchlaufen wird. Wir werden unsere Stellungnahme, die auch gegenüber dem Parlament erfolgen wird, daraufhin überprüfen, ob dieser Aspekt berücksichtigt ist. Das geschieht bei einer Überweisung genauso wie bei einer Annahme des Antrags.

Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung für den Antrag 55. Wer möchte dem Überweisungsantrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir diskutieren das im Vorstand und natürlich auch bei allfälligen Stellungnahmen gegenüber dem Parlament und dem Bundesrat.

Damit kommen wir zum Antrag VII-56:

Der Deutsche Ärztetag bekennt sich zu einer kostensparenden synergistischen gegliederten Versorgung ambulant/stationär.

Er fordert die zuständigen Selbstverwaltungsgremien auf, zur Optimierung dieses Spezifikums des deutschen Gesundheitswesens Regelungen zur Lösung der Schnittstellenproblematik zu schaffen. Insbesondere muss die Schnittstelle zwischen niedergelassenen Hausärzten und den "Versorgungsfachärzten", die eine flächendeckende fachärztliche Versorgung anbieten, geklärt werden. Ebenso ist die Schnittstelle zwischen den hoch spezialisierten ambulant tätigen Fachärzten und den Fachärzten am Krankenhaus klar zu definieren.

Dieser Antrag stammt von Herrn Dr. Munte. "Schnittstelle" ist der moderne Ausdruck für Überlappungen und stammt aus der Computersprache.

Wer möchte sich zu dem Antrag äußern?

(Dr. Schüller, Nordrhein: Nichtbefassung!)

- Dr. Schüller stellt den Antrag auf Nichtbefassung.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird auch Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand zum Antrag inhaltlich sprechen, dafür oder dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich zunächst: Wer möchte sich mit dem Antrag nicht befassen? - Zahlreiche, aber wahrscheinlich nicht genug. Wer ist dagegen, dass wir uns mit dem Antrag nicht befassen? - Das ist die Mehrheit.

(Zuruf)

- Das sind Blöcke. Ihr könnt das dahinten nicht sehen.

(Heiterkeit)

Es sind in diesem Fall Blöcke. Nordrhein hat geschlossen dafür gestimmt, sich mit dem Antrag nicht zu befassen. Aber der Rest war groß genug, um Nordrhein zu überstimmen. Das ist nun einmal so.

Dann frage ich: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Ganz viele. Wer ist dagegen? - Viel weniger. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr rufe ich den Antrag VII-58 auf:

Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern auf, ihre Landesregierungen zu ersuchen - so weit nicht bereits erfolgt -, unverzüglich die abstrakte Normenkontrollklage gegen das Arzneimittelverordnungs-Wirt­schaftlichkeitsgesetz (AVWG) zu betreiben, das zum 01.05.2006 in Kraft gesetzt wurde. Die Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit erscheint vor einer Anwendung dieses Gesetzes insbesondere bezüglich der im Gesetz enthaltenen Bonus-Malus-Regelung notwendig.

Ein schöner Antrag, der auch gut formuliert ist, wie ich finde.

Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Auch keine Anträge zur Geschäftsordnung? - Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit riesiger Mehrheit angenommen.

Ich rufe den Antrag VII-59 neu von Herrn Thierse auf:

Die im GKV-Leistungskatalog enthaltenen ärztlichen Leistungen sollen angemessen und mit einem festen Eurobetrag honoriert werden.

Gibt es Gegenwehr? - Das ist nicht der Fall. Keine Geschäftsordnungsdebatte? - Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag 59 neu zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Ich rufe nun den Antrag VII-68 von Herrn Professor Schulze auf:

Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die Politik auf, an ihre gesundheitspolitischen Entscheidungen einen ähnlichen Maßstab anzulegen wie an eine evidence based medicine (EBM). Bevor künftige "Innovationen" zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden, müssen belastbare Daten aus Pilotversuchen vorgelegt werden, denn Versuch und Irrtum auf Kosten von Ärzten und Patienten führen zu einem Absinken der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.

(Beifall)

Das ist ein Volltreffer.

Wer möchte zu diesem Antrag etwas sagen? - Niemand. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Ist etwa jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag einstimmig angenommen. Herzlichen Glückwunsch, Jan Schulze! Das ist eine gute Sache.

(Beifall)

Ich rufe nunmehr den Antrag VII-75 auf:

Der Deutsche Ärztetag wiederholt seinen Beschluss aus Vorjahren zur Arzneimittelverordnung:

Wer indikationsgerecht in adäquater Dosierung wirksame Medikamente verordnet, darf dafür nicht durch politische Beschränkungen und Strafandrohungen (auch Regresse) bedroht und bestraft werden.

Gibt es dazu eine Wortmeldung? - Das ist nicht der Fall. Keine Geschäftsordnungsanmerkung? - Dann frage ich: Wer stimmt dem Antrag 75 von Herrn Dr. Streibl aus Baden-Württemberg zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag klar angenommen.

© 2006, Bundesärztekammer.