Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Nun kommen wir zum Antrag VII-37:
Der 109. Deutsche Ärztetag fordert, bei der Finanzierung
der Krankenhausleistungen Zuschläge für die ärztliche Weiterbildung auf der
Grundlage der von den Ärztekammern erhobenen Daten zu vereinbaren.
Dieser Antrag stammt von Frau Dr. Gitter aus Bremen. - Gibt es
Wortmeldungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Wird eine
Geschäftsordnungsdebatte gewünscht? - Auch das ist nicht der Fall. Dann frage
ich: Wer ist für Antrag 37? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der
Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.
Nunmehr kommen wir zum Antrag VII-45:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf,
einen Weiterbildungszuschlag in den DRG zu verankern.
Ist die Bundesregierung zuständig oder der Gesetzgeber? - Der
Gesetzgeber. Herr Lipp ist einverstanden, wenn wir das entsprechend ändern; das
weiß ich von eben. - Es gibt eine Wortmeldung. Bitte, Frau Gitter.
Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Es ist ein bisschen widersprüchlich zu dem, was wir vorhin
verabschiedet haben. Dort steht: Zuschläge. In die DRGs genau hinein möchte ich
das nicht haben. Es ist eigentlich auch nicht ganz erforderlich, dass wir das
verabschieden, wenn wir wirklich Zuschläge meinen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Wir wollen, dass genug Geld zur Verfügung steht, damit die Weiterbildung
stattfinden kann. Wie das geschieht, ist eine Angelegenheit der einzelnen
Verhandlungspartner. Wichtig ist das Grundanliegen, das zum Ausdruck kommen
muss.
Wer möchte dem Antrag 45 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer
enthält sich? - Dann ist der Antrag mit überwiegender Mehrheit angenommen.
Nun kommen wir zum Antrag VII-47, ebenfalls von Herrn
Dr. Lipp:
Der Deutsche Ärztetag fordert eine bundeseinheitliche
Regelung zur Anerkennung der Zugangsberechtigung für das Praktische Jahr.
Jan Schulze, ich glaube, dazu müssen wir etwas sagen. Ich
würde sagen, wenn mich jemand fragen würde: Das ist das Problem mit der
Approbationsordnung und der so genannten Experimentierklausel. Dadurch haben
die Universitäten das Recht, das Studium unterschiedlich zu gestalten. Bloß:
Das Endergebnis muss gleichwertig sein. Aber auf dem Weg dorthin gibt es
durchaus Unterschiede, sodass der Wechsel von einer Universität zur anderen
heute schwieriger ist als früher, als alles nach Schema F ablief und jede
Universität bei der Ausbildung ihrer Studentinnen und Studenten ungefähr an
derselben Stelle war. Das ist natürlich ein Mobilitätshindernis, was den
Wechsel der Universität anlangt. Das ist einfach so.
Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die
Universitäten durchaus unterschiedliche Wege beschreiten dürfen und sollen,
damit Bewegung in den ganzen Laden kommt und Konkurrenz und Wettbewerb
entstehen. Unter anderem auch deshalb ist die Approbationsordnung geändert
worden.
Ich glaube, dass die jetzt erhobene Forderung ein bisschen mit
diesem Grundanliegen von früher kollidiert, wenn ich das richtig sehe.
Ich frage Herrn Lipp, ob er sich dazu äußern möchte, um mir zu
sagen, dass ich das völlig verkehrt sehe. - Es meldet sich Herr Mau. Bitte.
Prof. Dr. Mau, Berlin: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Der hier angesprochene Punkt ist schon durch sehr viele
Regelungen kompliziert: durch Hochschulregelungen, durch Länderregelungen, die
untereinander nicht kompatibel sind. Wenn wir das jetzt hier aus der Hüfte
heraus beschließen, tun wir den Studierenden überhaupt keinen Gefallen. Wir
wollen für sie ja nicht durch einen Beschluss, der möglicherweise eine neue
Verordnung produziert, eine weitere Hürde aufbauen.
Ich bitte Sie dringend, wegen der schwierigen Materie den
Antrag an den Vorstand zu überweisen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Gibt es dazu eine Gegenrede? - Bitte, Herr Lipp.
Dr. Lipp, Sachsen: Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Der Antrag ist in großer Zahl von den Studenten aus den
entsprechenden Gremien selber an uns herangetragen worden. Das haben wir gern
aufgenommen. Die Grundintention ist, dass zwar die Studenten eine gewisse
Variabilität an den Universitäten haben wollen, sich aber offenbar gleichzeitig
bei einem Universitätswechsel behindert fühlen. Ich halte es für klug, den
Antrag an den Vorstand zu überweisen, damit er es fein ziseliert ausarbeitet.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Dann frage ich: Wer will den Antrag an den Vorstand überweisen? - Ist jemand
dagegen? - Enthält sich jemand? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
Der Ausschuss und die Ständige Konferenz unter Führung von Jan Schulze werden
das beraten.
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