TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 26. Mai 2006 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Nunmehr kommt der Antrag VII-69:

Die gültige Approbationsordnung für Ärzte . sieht Allgemeinmedizin als Wahlfach im Praktischen Jahr vor ., ein Beschluss der 78. Gesundheitsministerkonferenz der Länder . sieht sogar Allgemeinmedizin als Pflichtfach in einem viergeteilten Praktischen Jahr vor .

Das ist übrigens auch ein Beschluss von uns. Wahrscheinlich war dieser viel wirksamer.

Weiter heißt es in dem Antrag:

Der Ärztetag beauftragt den Vorstand, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass PJ-Plätze in allgemeinmedizinischen Praxen in sinnvollem Umfang eingerichtet und auch bezahlt werden .

Wer möchte sich dazu äußern? - Die Antragstellerin selbst. Bitte sehr, Frau Dr. Dörr aus Niedersachsen.

Dr. Dörr, Niedersachsen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, unser Antrag ist selbsterklärend. Es kann einfach nicht sein, dass in Zeiten zunehmender Budgetbelastungen in unseren ambulanten Praxen wir auch noch mit unseren Honoraren herhalten sollen, die Hochschuletats zu entlasten. Für den stationären Teil haben wir mit dem Antrag 83 bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Gibt es eine Gegenrede zu diesem Antrag? - Gibt es einen geschäftsordnungsmäßigen Antrag?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand diesen Antrag begründen? - Nicht. Ich frage also: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer möchte sich enthalten? - Einzelne. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag positiv bescheiden? - Wer möchte den Antrag ablehnen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

(Beifall)

Damit haben wir den Themenkomplex Approbation/Weiterbildung abgeschlossen. - Jetzt gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Hesse aus Bayern.

Hesse, Bayern: Obwohl Sie sicher alle froh sind, dass Sie das Thema jetzt vom Acker haben, und obwohl wir befürchten müssen, dass es nicht die Auswirkungen haben wird, die wir uns wünschen, möchte ich eine zweite Lesung des Antrags 43 beantragen, und zwar mit der Bitte um Vorstandsüberweisung.

Ich möchte diesen Antrag präzisieren. Herr Lindhorst wollte ein ganz klares Signal gegen ärztliche Direktoren oder gegen Chefärzte geben, die die Befristung als Steuerungsinstrument verwenden. In diesem Sinne habe ich die Abstimmung als positives Signal empfunden. Die Realitäten in dieser Republik sind aber teilweise schon andere, die Strukturen sind vollkommen andere. Das heißt, die Entscheidung über die Befristung bzw. Nichtbefristung, über die Einstellung oder Nichteinstellung wird nicht von Chefärzten oder ärztlichen Direktoren getroffen, denn diese gibt es dort gar nicht mehr. In vielen Kliniken gibt es in den Führungspositionen keine Ärzte mehr. In unserem Klinikum wird von Verwaltungsdirektoren, von Pflegedirektoren - meistens der Gewerkschaft ver.di angehörend - entschieden, in welcher Abteilung welcher Arzt wie befristet wird. Es gibt zahlreiche Chefärzte, die immer wieder mit Druck und guten Argumenten, die auch in diesem Plenum geteilt werden, sagen: Wir müssen die Qualifikation aufrechterhalten, wir müssen die Attraktivität unserer Klinik bewahren. Sie gehen zur Verwaltung und erklären: Verlängern Sie den Vertrag, machen Sie den Vertrag unbefristet, befristen Sie ihn wenigstens auf die Weiterbildungszeit.

Das geschieht aber nicht, weil der Arzt das Steuerungsinstrument ist. Wir werden erleben, dass es weiterhin solche Befristungen gibt und dass viele Chefärzte ihre Weiterbildungsermächtigung nur noch für ein Jahr oder ein halbes Jahr bekommen. Das finde ich echt "Klasse".

Ich bitte um zweite Lesung und um Überweisung an den Vorstand.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Haben Sie den Antrag noch vorliegen oder haben Sie ihn schon in den Papierkorb getan? Ich lese den Antrag einmal vor, denn das ist ganz wichtig:

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass kurze und ultrakurze Laufzeiten von Arbeitsverträgen interkollegialem ärztlichen Verhalten nach der (Muster-)Berufsordnung widersprechen und eine Weiterbildung entsprechend der (Muster-)Weiterbildungsordnung nicht gewährleisten.

In zugelassenen Weiterbildungsstätten, welche solche Arbeitsverträge ausstellen, ist die Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes an die Laufzeit der Arbeitsverträge anzupassen oder zu entziehen.

Wenn Sie etwas an den Vorstand überweisen, was Sie feststellen, wird es ein Problem. Sie haben den Antrag angenommen, haben das also festgestellt.

(Beifall)

Das ist die bisherige Beschlusslage. Jetzt wird die zweite Lesung beantragt mit dem Ziel, den Antrag an den Vorstand zu überweisen, um festzustellen, ob der Deutsche Ärztetag das eigentlich hätte feststellen müssen. So ungefähr verstehe ich das.

Jetzt bitte Herr Thierse.

Dr. Thierse, Berlin: Ich spreche mich gegen eine zweite Lesung aus und möchte, dass dieser Beschluss Bestand hat. Meine Begründung lautet: Diese Maßnahme zeitigt tatsächlich Wirkungen. Wir haben in vielen Bundesländern inzwischen die Koppelung, dass wir die Zulassung der Weiterbildungsstätten aussprechen. Selbst dort, wo wir es nicht tun, haben wir darauf einen gewissen Einfluss.

Wenn ich als Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses einen Verwaltungsdirektor anschreibe und ihm erkläre, aus diesem oder jenem Grund sei die Weiterbildungsbefugnis seines Hauses gefährdet, kann ich gar nicht so schnell gucken, wie daraufhin eine Antwort erfolgt, nachdem man sich sehr rigide gezeigt hat.

(Beifall)

Ich denke, hier in diesem Fall wird dasselbe geschehen; denn die Krankenhäuser sind daran interessiert, Weiterbildungsassistenten zu haben. Die lehnen sich nicht lange zurück. Auch die Privaten denken da inzwischen um. Von daher haben wir tatsächlich ein Instrument in der Hand, für unsere jungen Kollegen da etwas zu tun. Lehnen Sie bitte die zweite Lesung ab.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung und müssen zählen.

(Zuruf)

- Wir sind beschlussfähig, das sieht man von hier aus.

Ich frage: Wer möchte eine zweite Lesung? - Ich habe den Verdacht, das sind nicht genug. Wer ist gegen eine zweite Lesung? - Das hat sich wohl erledigt. Die zweite Lesung findet nicht statt.

(Beifall)

© 2006, Bundesärztekammer.