Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Nunmehr kommt der Antrag VII-69:
Die gültige Approbationsordnung für Ärzte . sieht Allgemeinmedizin
als Wahlfach im Praktischen Jahr vor ., ein Beschluss der 78.
Gesundheitsministerkonferenz der Länder . sieht sogar Allgemeinmedizin als
Pflichtfach in einem viergeteilten Praktischen Jahr vor .
Das ist übrigens auch ein Beschluss von uns. Wahrscheinlich
war dieser viel wirksamer.
Weiter heißt es in dem Antrag:
Der Ärztetag beauftragt den Vorstand, sich auf allen Ebenen
dafür einzusetzen, dass PJ-Plätze in allgemeinmedizinischen Praxen in
sinnvollem Umfang eingerichtet und auch bezahlt werden .
Wer möchte sich dazu äußern? - Die Antragstellerin selbst.
Bitte sehr, Frau Dr. Dörr aus Niedersachsen.
Dr. Dörr, Niedersachsen: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich denke, unser Antrag ist selbsterklärend. Es kann einfach
nicht sein, dass in Zeiten zunehmender Budgetbelastungen in unseren ambulanten
Praxen wir auch noch mit unseren Honoraren herhalten sollen, die Hochschuletats
zu entlasten. Für den stationären Teil haben wir mit dem Antrag 83 bereits
einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu
unterstützen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Gibt es eine Gegenrede zu diesem Antrag? - Gibt es einen
geschäftsordnungsmäßigen Antrag?
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand diesen
Antrag begründen? - Nicht. Ich frage also: Wer möchte den Antrag an den
Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer möchte sich
enthalten? - Einzelne. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag positiv
bescheiden? - Wer möchte den Antrag ablehnen? - Das Erste war die Mehrheit. Der
Antrag ist angenommen.
(Beifall)
Damit haben wir den Themenkomplex Approbation/Weiterbildung
abgeschlossen. - Jetzt gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bitte,
Herr Hesse aus Bayern.
Hesse, Bayern: Obwohl Sie sicher alle froh sind,
dass Sie das Thema jetzt vom Acker haben, und obwohl wir befürchten müssen,
dass es nicht die Auswirkungen haben wird, die wir uns wünschen, möchte ich
eine zweite Lesung des Antrags 43 beantragen, und zwar mit der Bitte um
Vorstandsüberweisung.
Ich möchte diesen Antrag präzisieren. Herr Lindhorst wollte
ein ganz klares Signal gegen ärztliche Direktoren oder gegen Chefärzte geben,
die die Befristung als Steuerungsinstrument verwenden. In diesem Sinne habe ich
die Abstimmung als positives Signal empfunden. Die Realitäten in dieser
Republik sind aber teilweise schon andere, die Strukturen sind vollkommen
andere. Das heißt, die Entscheidung über die Befristung bzw. Nichtbefristung,
über die Einstellung oder Nichteinstellung wird nicht von Chefärzten oder
ärztlichen Direktoren getroffen, denn diese gibt es dort gar nicht mehr. In
vielen Kliniken gibt es in den Führungspositionen keine Ärzte mehr. In unserem
Klinikum wird von Verwaltungsdirektoren, von Pflegedirektoren - meistens der
Gewerkschaft ver.di angehörend - entschieden, in welcher Abteilung welcher Arzt
wie befristet wird. Es gibt zahlreiche Chefärzte, die immer wieder mit Druck
und guten Argumenten, die auch in diesem Plenum geteilt werden, sagen: Wir
müssen die Qualifikation aufrechterhalten, wir müssen die Attraktivität unserer
Klinik bewahren. Sie gehen zur Verwaltung und erklären: Verlängern Sie den
Vertrag, machen Sie den Vertrag unbefristet, befristen Sie ihn wenigstens auf
die Weiterbildungszeit.
Das geschieht aber nicht, weil der Arzt das
Steuerungsinstrument ist. Wir werden erleben, dass es weiterhin solche
Befristungen gibt und dass viele Chefärzte ihre Weiterbildungsermächtigung nur
noch für ein Jahr oder ein halbes Jahr bekommen. Das finde ich echt "Klasse".
Ich bitte um zweite Lesung und um Überweisung an den Vorstand.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Haben Sie den Antrag noch vorliegen oder haben Sie ihn schon in den
Papierkorb getan? Ich lese den Antrag einmal vor, denn das ist ganz wichtig:
Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass kurze und ultrakurze
Laufzeiten von Arbeitsverträgen interkollegialem ärztlichen Verhalten nach der
(Muster-)Berufsordnung widersprechen und eine Weiterbildung entsprechend der
(Muster-)Weiterbildungsordnung nicht gewährleisten.
In zugelassenen Weiterbildungsstätten, welche solche Arbeitsverträge
ausstellen, ist die Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes an die
Laufzeit der Arbeitsverträge anzupassen oder zu entziehen.
Wenn Sie etwas an den Vorstand überweisen, was Sie
feststellen, wird es ein Problem. Sie haben den Antrag angenommen, haben das
also festgestellt.
(Beifall)
Das ist die bisherige Beschlusslage. Jetzt wird die zweite
Lesung beantragt mit dem Ziel, den Antrag an den Vorstand zu überweisen, um
festzustellen, ob der Deutsche Ärztetag das eigentlich hätte feststellen
müssen. So ungefähr verstehe ich das.
Jetzt bitte Herr Thierse.
Dr. Thierse, Berlin: Ich spreche mich gegen eine
zweite Lesung aus und möchte, dass dieser Beschluss Bestand hat. Meine
Begründung lautet: Diese Maßnahme zeitigt tatsächlich Wirkungen. Wir haben in
vielen Bundesländern inzwischen die Koppelung, dass wir die Zulassung der
Weiterbildungsstätten aussprechen. Selbst dort, wo wir es nicht tun, haben wir
darauf einen gewissen Einfluss.
Wenn ich als Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses einen
Verwaltungsdirektor anschreibe und ihm erkläre, aus diesem oder jenem Grund sei
die Weiterbildungsbefugnis seines Hauses gefährdet, kann ich gar nicht so
schnell gucken, wie daraufhin eine Antwort erfolgt, nachdem man sich sehr
rigide gezeigt hat.
(Beifall)
Ich denke, hier in diesem Fall wird dasselbe geschehen; denn
die Krankenhäuser sind daran interessiert, Weiterbildungsassistenten zu haben.
Die lehnen sich nicht lange zurück. Auch die Privaten denken da inzwischen um.
Von daher haben wir tatsächlich ein Instrument in der Hand, für unsere jungen
Kollegen da etwas zu tun. Lehnen Sie bitte die zweite Lesung ab.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung und müssen zählen.
(Zuruf)
- Wir sind beschlussfähig, das sieht man von hier aus.
Ich frage: Wer möchte eine zweite Lesung? - Ich habe den
Verdacht, das sind nicht genug. Wer ist gegen eine zweite Lesung? - Das hat
sich wohl erledigt. Die zweite Lesung findet nicht statt.
(Beifall)
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