TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 26. Mai 2006 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir zum Antrag VII-65, ebenfalls von Herrn Deutschmann und Frau Dr. Correns:

Der 109. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken, die eine gezielte postmortale Organspende an Familienmitglieder möglich macht.

Auch da erläutert Herr Crusius. Bitte schön.

Vizepräsident Dr. Crusius: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sind die Lücken, die das Gesetz lässt. Das sind Einzelfälle. Das sind drei bis fünf Fälle im Jahr. Deswegen ist der Antrag vernünftig. Aber die Frage ist, ob wir in Deutschland alles mit einer gesetzlichen Regelung überziehen wollen, auch Einzelfälle, die ansonsten die Kommission, besetzt von Krankenkassen, Bundesärztekammer, Fachgesellschaft, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Juristen, erledigen kann.

Der Antrag ist unschädlich, weil wir das im Rahmen der Gesetzesnovelle sowieso tun.

Vielen Dank.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. - Gibt es eine juristische Definition dessen, was Familienmitglieder sind? - Gibt es. Okay, dann ist das klar.

Wer möchte den Antrag befürworten?

(Dreyer, Nordrhein: Gegenrede!)

- Bitte, Herr Dreyer.

Dreyer, Nordrhein: Ich halte das für eine schwierige Sache. Wenn man einmal in einem solchen Transplantationszentrum gearbeitet hat, weiß man, wie viel bei Organspenden sowieso schon passiert. Und jetzt soll es noch einen Passus geben, dass es eine gezielte Spende für Familienangehörige geben soll. Teilweise passieren schlimme Sachen, was Lebendspenden angeht. Deswegen finde ich, dass man diesen Antrag ablehnen sollte. Wenn man das nicht tut, sollte die Vorstandsüberweisung das Minimum sein, weil das ein ganz heißes Thema ist.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. - Es ist der Antrag auf Vorstandsüberweisung gestellt. Ich frage: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

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