Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen nun zum
Antrag VII-61:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, mit
dafür zu sorgen, dass die Besetzung der Notarztdienste weiterhin möglich ist.
Oje! Da müssen wir im Zweifel selber Notdienst machen! Das
werden wir auch noch schaffen.
(Heiterkeit)
Wenn Sie das überweisen würden, würden wir versuchen, alle
Möglichkeiten zu finden, dass eine flächendeckende Versorgung außer durch die
Präsidentinnen und Präsidenten der Landesärztekammern auch auf weiterem Wege
möglich ist.
(Zuruf: Nichtbefassung!)
Möchte jemand dazu sprechen? - Bitte, Herr Michaelis.
Michaelis, Thüringen: Ich möchte gegen den Antrag
auf Nichtbefassung sprechen. Mir ist völlig klar, dass man das ins Lächerliche
ziehen kann. Wir wissen genau, wie diffizil die Sachlage ist, auch dass die
Länder dafür zuständig sind. Das ist alles unstrittig.
Dort steht ja, dass der Vorstand "mit" dafür sorgen soll, dass
die Besetzung der Notarztdienste weiterhin möglich ist. Wenn das eintritt, was
der Marburger Bund vielleicht erreichen kann, eine kurzfristige drastische
Reduzierung der möglichen ärztlichen Arbeitszeiten, könnte akut ein plötzlicher
relativer Ärztemangel in einem sensiblen Bereich auftreten. Dafür sollte sich
auf Bundesebene jemand interessieren. Deshalb habe ich diesen Antrag gestellt.
Ich überlasse Ihnen, was Sie mit dem Antrag machen. Sie können
ihn auch mit Nichtbefassung abstrafen. Es geht darum, das Problem öffentlich zu
machen und die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren.
Danke.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Wir haben ja den Ausschuss "Notfall-/Katastrophenmedizin und
Sanitätswesen". Das geeignete Beratungsgremium ist also vorhanden, um diese
Arbeit zu diskutieren und zu bewältigen.
Jetzt bitte Herr Dreyer aus Nordrhein.
Dreyer, Nordrhein: Ich spreche mich für die
Nichtbefassung mit diesem Antrag aus. Es ist in der Tat so, dass das
Notarztwesen in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt wird. Das hat nichts
mit Arbeitszeiten zu tun. Wenn Sie die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass
Notärzte auch in Gegenden tätig sind, wo man 24 Stunden durchschläft, weil
keine Notfälle auftreten, da es der Bevölkerung gut geht, haben wir ein
Problem. Deshalb bitte ich dringend, sich mit diesem Antrag nicht zu befassen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Dreyer. - Eine weitere Wortmeldung von Herrn Michaelis.
Michaelis, Thüringen: Ich möchte kurz gegen den
Antrag auf Nichtbefassung sprechen. Es geht hier um ein Problem, das einfach
nicht wegzudiskutieren ist. Sie können natürlich sagen, formaljuristisch gehe
uns das nichts an. Wenn Sie das so machen möchten, dann tun Sie es. Damit
erweisen Sie den Kollegen aber keinen Gefallen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Das ist eine schwierige Materie. Der Notfalldienst ist nicht durch das
Arbeitszeitgesetz abgedeckt. Darauf macht mich Frau Güntert gerade aufmerksam.
Sie ist in der Bundesärztekammer dafür zuständig. Vielleicht ist es das Beste,
den Antrag an den Vorstand zu überweisen. Dann gehen die Gremien damit in
geeigneter Weise um. Herr Michaelis möchte ja nur das Signal setzen, dass bei
unserer notärztlichen Versorgung - "Blaulichtdoktor" nennt man das; das ist
etwas anderes als KV-Notdienst - nichts einbricht und das weiter
funktioniert. Ich glaube, dieses Anliegen sollten wir nicht einfach abwürgen.
(Beifall)
Wer möchte sich mit dem Antrag nicht befassen? - Wer möchte
sich mit dem Antrag befassen? - Dann frage ich: Wer möchte den Antrag an den
Vorstand überweisen? - Wer möchte den Antrag nicht an den Vorstand überweisen?
- Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Inhalt des Antrags
wird in geeigneter Weise weiter verfolgt.
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