TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 26. Mai 2006 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen nun zum Antrag VII-61:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, mit dafür zu sorgen, dass die Besetzung der Notarztdienste weiterhin möglich ist.

Oje! Da müssen wir im Zweifel selber Notdienst machen! Das werden wir auch noch schaffen.

(Heiterkeit)

Wenn Sie das überweisen würden, würden wir versuchen, alle Möglichkeiten zu finden, dass eine flächendeckende Versorgung außer durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesärztekammern auch auf weiterem Wege möglich ist.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

Möchte jemand dazu sprechen? - Bitte, Herr Michaelis.

Michaelis, Thüringen: Ich möchte gegen den Antrag auf Nichtbefassung sprechen. Mir ist völlig klar, dass man das ins Lächerliche ziehen kann. Wir wissen genau, wie diffizil die Sachlage ist, auch dass die Länder dafür zuständig sind. Das ist alles unstrittig.

Dort steht ja, dass der Vorstand "mit" dafür sorgen soll, dass die Besetzung der Notarztdienste weiterhin möglich ist. Wenn das eintritt, was der Marburger Bund vielleicht erreichen kann, eine kurzfristige drastische Reduzierung der möglichen ärztlichen Arbeitszeiten, könnte akut ein plötzlicher relativer Ärztemangel in einem sensiblen Bereich auftreten. Dafür sollte sich auf Bundesebene jemand interessieren. Deshalb habe ich diesen Antrag gestellt.

Ich überlasse Ihnen, was Sie mit dem Antrag machen. Sie können ihn auch mit Nichtbefassung abstrafen. Es geht darum, das Problem öffentlich zu machen und die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren.

Danke.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Wir haben ja den Ausschuss "Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen". Das geeignete Beratungsgremium ist also vorhanden, um diese Arbeit zu diskutieren und zu bewältigen.

Jetzt bitte Herr Dreyer aus Nordrhein.

Dreyer, Nordrhein: Ich spreche mich für die Nichtbefassung mit diesem Antrag aus. Es ist in der Tat so, dass das Notarztwesen in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt wird. Das hat nichts mit Arbeitszeiten zu tun. Wenn Sie die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Notärzte auch in Gegenden tätig sind, wo man 24 Stunden durchschläft, weil keine Notfälle auftreten, da es der Bevölkerung gut geht, haben wir ein Problem. Deshalb bitte ich dringend, sich mit diesem Antrag nicht zu befassen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Dreyer. - Eine weitere Wortmeldung von Herrn Michaelis.

Michaelis, Thüringen: Ich möchte kurz gegen den Antrag auf Nichtbefassung sprechen. Es geht hier um ein Problem, das einfach nicht wegzudiskutieren ist. Sie können natürlich sagen, formaljuristisch gehe uns das nichts an. Wenn Sie das so machen möchten, dann tun Sie es. Damit erweisen Sie den Kollegen aber keinen Gefallen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. Das ist eine schwierige Materie. Der Notfalldienst ist nicht durch das Arbeitszeitgesetz abgedeckt. Darauf macht mich Frau Güntert gerade aufmerksam. Sie ist in der Bundesärztekammer dafür zuständig. Vielleicht ist es das Beste, den Antrag an den Vorstand zu überweisen. Dann gehen die Gremien damit in geeigneter Weise um. Herr Michaelis möchte ja nur das Signal setzen, dass bei unserer notärztlichen Versorgung - "Blaulichtdoktor" nennt man das; das ist etwas anderes als KV-Notdienst - nichts einbricht und das weiter funktioniert. Ich glaube, dieses Anliegen sollten wir nicht einfach abwürgen.

(Beifall)

Wer möchte sich mit dem Antrag nicht befassen? - Wer möchte sich mit dem Antrag befassen? - Dann frage ich: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer möchte den Antrag nicht an den Vorstand überweisen? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Inhalt des Antrags wird in geeigneter Weise weiter verfolgt.

© 2006, Bundesärztekammer.