Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Ich bitte jetzt
die Abstimmungsberechtigten, ihre Stimmkarten in Empfang zu nehmen, sofern sie
sie noch nicht erhalten haben. Sie kennen ja das Abstimmungsverfahren.
§ 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:
Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die
Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die
Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer
Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer
abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner
Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.
Beachten Sie bitte, dass nach § 10 der Geschäftsordnung der
Deutschen Ärztetage Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur
Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis
lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch die
Stimmführer darstellt.
Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer angenommen,
ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.
Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten. Die
grüne Stimmkarte bedeutet "ja", die rote Stimmkarte bedeutet "nein".
Enthaltungen gibt es nicht.
Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in
alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der
entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die
schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.
Bevor wir aber zur Abstimmung kommen, findet eine Diskussion
über den Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das
Geschäftsjahr 2004/2005 statt. Gibt es Wortmeldungen zu diesem
Tagesordnungspunkt? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen damit zur Abstimmung
über den Antrag VIII-1, der lautet:
Der Deutsche Ärztetag nimmt Kenntnis vom Bericht des
Vorsitzenden der Finanzkommission über die Prüfung der Jahresrechnung für das
Geschäftsjahr 2004/2005 (01.07.2004 - 30.06.2005) und vom Ergebnis der Prüfung
durch den Revisionsverband ärztlicher Organisationen e. V. Münster.
Der Jahresabschluss der Bundesärztekammer für das
Geschäftsjahr 2004/2005 (01.07.2004 - 30.06.2005) wird gebilligt.
Ich frage jetzt die einzelnen Kammern ab. Dann wird
registriert, wie abgestimmt wird. Baden-Württemberg? - Grün. Bayern? - Grün.
Berlin? - Grün. Brandenburg? - Grün. Bremen? - Grün. Hamburg? - Grün. Hessen? -
Grün. Mecklenburg-Vorpommern? - Grün. Niedersachsen? - Grün. Rheinland-Pfalz? -
Grün. Saarland? - Grün. Sachsen? - Grün. Sachsen-Anhalt? - Grün.
Schleswig-Holstein? - Grün. Thüringen? - Grün. Westfalen-Lippe? - Grün.
(Zuruf)
- Entschuldigung, ich habe Nordrhein vergessen. Da wusste ich
schon, wie abgestimmt wird; das ist das Problem. Bitte noch Nordrhein der
Vollständigkeit halber. - Grün. Vielen Dank, Herr Stagge.
Damit ist das einstimmig angenommen. Der
Jahresabschluss ist einstimmig gebilligt. Damit haben wir den
Tagesordnungspunkt VIII erledigt.
Wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt IX:
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