TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 15. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Professor Fuchs. Wir haben die Worte gehört. Dann rauchen wir eben nicht und spenden stattdessen.

Jetzt habe ich noch eine Bitte. Wir haben die Usance - anders als beispielsweise in der Ärztekammer Nordrhein -, dass Anträge, die zu Spezialthemen gestellt werden, also nicht die große Linie betreffen, unter dem Tagesordnungspunkt "Tätigkeitsbericht" eingeordnet werden, ebenso wie die entsprechenden Vorstandsanträge. Wenn wir unter Tagesordnungspunkt I zu Details diskutieren würden, beispielsweise zur Fortführung der DRG-Problematik, zu Basisfallwerten usw., würden wir die großen Anträge, die die generelle Linie betreffen, ein bisschen verwässern.

Seien Sie deshalb bitte damit einverstanden, dass die Damen und Herren, die Ihre Anträge entgegennehmen, kurz schauen, in welche Richtung die Anträge tendieren, und sich gegebenenfalls bei uns rückversichern. Wir bitten Sie, damit einverstanden zu sein, solche Anträge gegebenenfalls unter dem Tagesordnungspunkt "Tätigkeitsbericht" zu behandeln. Die Anträge werden auf jeden Fall behandelt und einer Abstimmung zugeführt. Wir möchten nicht heute Nachmittag mit einem Wust von Anträgen überzogen werden. Es müssen ja auch die entsprechenden logistischen Voraussetzungen gegeben sein. Deshalb ist die von mir besprochene Aufteilung am einfachsten.

Bisher liegen zu Tagesordnungspunkt I die Anträge I-1, I-2 und I-3, alle vom Vorstand vorgelegt, vor. Mit dem Antrag I-1 erfüllen wir den Auftrag, den wir uns als Programm gegeben haben, nämlich eine Bewertung des Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetzes vorzunehmen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen, ganz besonders die kurzfristigen, zu extrapolieren.

Der Antrag I-2 enthält sozusagen eine Gliederung für die auf dem nächstjährigen 111. Deutschen Ärztetag in Ulm beabsichtigte Verabschiedung eines gesundheitspolitischen Papiers, mit dem Ziel, die gesundheitspolitische Diskussion für den nächsten Wahlkampf, für die dann folgende Regierungsbildung und die Politik der Regierung nach den nächsten Bundestagswahlen zu befruchten.

Dort sollen die Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft in modernisierter Form unter Berücksichtigung der Gesetzeslage, wie sie sich inzwischen entwickelt hat, ihren Niederschlag finden.

Im Antrag I-2 wird eine Aufgliederung der Punkte dargeboten, die wir als bisher wichtig erkannt haben, was überhaupt nicht bedeutet, dass das vollständig ist; es kann auch sein, dass etwas dabei ist, was Sie nicht wichtig finden. Wir sollten das andiskutieren, anschließend in den einzelnen Landesärztekammern besprechen und überlegen und die Ergebnisse sodann einer bei der Bundesärztekammer zu bildenden Arbeitsgruppe zuleiten, die sich mit der Erstellung des Entwurfs für ein gesundheitspolitisches Programm, Manifest oder wie Sie es nennen wollen, für den Deutschen Ärztetag im Jahre 2008 in Ulm beschäftigt. Wenn Sie mögen, können wir das noch ein bisschen erläutern.

Der Antrag I-3 beschäftigt sich mit der Patientenverfügung. Ich habe das Thema während der Eröffnungsveranstaltung kurz angerissen. An sich passt dieses Thema nicht so richtig unter den Oberbegriff "Gesundheitspolitik", da es hier um eine andere Dimension geht. Aber da es die Bundesgesundheitsministerin aufgegriffen hat, habe auch ich es aufgegriffen und die Vorstellungen, die wir als Bundesärztekammer zu diesem Thema erarbeitet haben, in die Debatte eingeführt.

Es handelt sich dabei um zwei große Papiere, die wirklich eine enorme Akzeptanz erfahren haben, auch in der Juristerei, die auch die Politik befruchten. Ich wollte keine Namen von Autoren der Gesetzentwürfe nennen; sie saßen nämlich im Raum. Das wäre vielleicht so angekommen, als wollte man diejenigen, die im Raum sitzen, bevorzugen und die anderen nicht erwähnen.

Es gibt, wie Sie wissen, insgesamt drei Entwürfe: einen fraktionsübergreifenden Antrag von Herrn Bosbach und Herrn Röspel, einen von Herrn Dr. Stünker von der SPD-Fraktion, der in etwa mit dem, was Frau Zypries vor etwa zwei Jahren eingebracht hat, identisch ist, und schließlich einen Entwurf von Herrn Dr. Faust und Herrn Zöller, die heute Vormittag beide zugegen waren, der sich darauf beschränkt, eine verfahrensrechtliche Lösung anzubieten, und sich in diese Feinheiten der Interaktion zwischen Patient und Arzt nicht einmischt. Er kommt an sich unserem Wunsch am nächsten.

Wie gesagt: Der Antrag I-3 enthält unsere derzeitige Einstellung des Vorstands der Bundesärztekammer und auch der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zu diesem Thema, ausführlich dargelegt im "Deutschen Ärzteblatt" bei der Publikation zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, am 27. März 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Diese drei Anträge liegen bisher auf dem Tisch. Wir werden schauen, ob noch weitere Anträge kommen und wie sie zugeordnet werden müssen.

Der erste Redner, der sich zu Wort gemeldet hat, ist unser Vizepräsident Dr. Crusius. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2007