Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Professor Fuchs. Wir haben die Worte gehört. Dann rauchen wir eben nicht und
spenden stattdessen.
Jetzt habe ich noch eine Bitte. Wir haben die Usance - anders
als beispielsweise in der Ärztekammer Nordrhein -, dass Anträge, die zu
Spezialthemen gestellt werden, also nicht die große Linie betreffen, unter dem
Tagesordnungspunkt "Tätigkeitsbericht" eingeordnet werden, ebenso wie die
entsprechenden Vorstandsanträge. Wenn wir unter Tagesordnungspunkt I zu Details
diskutieren würden, beispielsweise zur Fortführung der DRG-Problematik, zu
Basisfallwerten usw., würden wir die großen Anträge, die die generelle Linie
betreffen, ein bisschen verwässern.
Seien Sie deshalb bitte damit einverstanden, dass die Damen
und Herren, die Ihre Anträge entgegennehmen, kurz schauen, in welche Richtung
die Anträge tendieren, und sich gegebenenfalls bei uns rückversichern. Wir
bitten Sie, damit einverstanden zu sein, solche Anträge gegebenenfalls unter
dem Tagesordnungspunkt "Tätigkeitsbericht" zu behandeln. Die Anträge werden auf
jeden Fall behandelt und einer Abstimmung zugeführt. Wir möchten nicht heute
Nachmittag mit einem Wust von Anträgen überzogen werden. Es müssen ja auch die
entsprechenden logistischen Voraussetzungen gegeben sein. Deshalb ist die von
mir besprochene Aufteilung am einfachsten.
Bisher liegen zu Tagesordnungspunkt I die Anträge I-1, I-2 und
I-3, alle vom Vorstand vorgelegt, vor. Mit dem Antrag I-1 erfüllen wir den
Auftrag, den wir uns als Programm gegeben haben, nämlich eine Bewertung des
Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetzes vorzunehmen und die sich daraus ergebenden
Konsequenzen, ganz besonders die kurzfristigen, zu extrapolieren.
Der Antrag I-2 enthält sozusagen eine Gliederung für die auf
dem nächstjährigen 111. Deutschen Ärztetag in Ulm beabsichtigte Verabschiedung
eines gesundheitspolitischen Papiers, mit dem Ziel, die gesundheitspolitische
Diskussion für den nächsten Wahlkampf, für die dann folgende Regierungsbildung
und die Politik der Regierung nach den nächsten Bundestagswahlen zu befruchten.
Dort sollen die Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft in
modernisierter Form unter Berücksichtigung der Gesetzeslage, wie sie sich
inzwischen entwickelt hat, ihren Niederschlag finden.
Im Antrag I-2 wird eine Aufgliederung der Punkte dargeboten,
die wir als bisher wichtig erkannt haben, was überhaupt nicht bedeutet, dass
das vollständig ist; es kann auch sein, dass etwas dabei ist, was Sie nicht
wichtig finden. Wir sollten das andiskutieren, anschließend in den einzelnen
Landesärztekammern besprechen und überlegen und die Ergebnisse sodann einer bei
der Bundesärztekammer zu bildenden Arbeitsgruppe zuleiten, die sich mit der
Erstellung des Entwurfs für ein gesundheitspolitisches Programm, Manifest oder
wie Sie es nennen wollen, für den Deutschen Ärztetag im Jahre 2008 in Ulm
beschäftigt. Wenn Sie mögen, können wir das noch ein bisschen erläutern.
Der Antrag I-3 beschäftigt sich mit der Patientenverfügung.
Ich habe das Thema während der Eröffnungsveranstaltung kurz angerissen. An sich
passt dieses Thema nicht so richtig unter den Oberbegriff "Gesundheitspolitik",
da es hier um eine andere Dimension geht. Aber da es die
Bundesgesundheitsministerin aufgegriffen hat, habe auch ich es aufgegriffen und
die Vorstellungen, die wir als Bundesärztekammer zu diesem Thema erarbeitet
haben, in die Debatte eingeführt.
Es handelt sich dabei um zwei große Papiere, die wirklich eine
enorme Akzeptanz erfahren haben, auch in der Juristerei, die auch die Politik
befruchten. Ich wollte keine Namen von Autoren der Gesetzentwürfe nennen; sie
saßen nämlich im Raum. Das wäre vielleicht so angekommen, als wollte man
diejenigen, die im Raum sitzen, bevorzugen und die anderen nicht erwähnen.
Es gibt, wie Sie wissen, insgesamt drei Entwürfe: einen
fraktionsübergreifenden Antrag von Herrn Bosbach und Herrn Röspel, einen von
Herrn Dr. Stünker von der SPD-Fraktion, der in etwa mit dem, was Frau Zypries
vor etwa zwei Jahren eingebracht hat, identisch ist, und schließlich einen
Entwurf von Herrn Dr. Faust und Herrn Zöller, die heute Vormittag beide zugegen
waren, der sich darauf beschränkt, eine verfahrensrechtliche Lösung anzubieten,
und sich in diese Feinheiten der Interaktion zwischen Patient und Arzt nicht
einmischt. Er kommt an sich unserem Wunsch am nächsten.
Wie gesagt: Der Antrag I-3 enthält unsere derzeitige
Einstellung des Vorstands der Bundesärztekammer und auch der Zentralen
Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zu diesem Thema, ausführlich
dargelegt im "Deutschen Ärzteblatt" bei der Publikation zum Thema
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, am 27. März 2007 der Öffentlichkeit
vorgestellt.
Diese drei Anträge liegen bisher auf dem Tisch. Wir werden
schauen, ob noch weitere Anträge kommen und wie sie zugeordnet werden müssen.
Der erste Redner, der sich zu Wort gemeldet hat, ist unser
Vizepräsident Dr. Crusius. Bitte schön.
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