TOP II: Ethische Aspekte der Organ- und Gewebetransplantation

Mittwoch, 16. Mai 2007, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Frau Collega Birnbaum. - Es liegt jetzt ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Jens Thiel aus Baden-Württemberg auf Begrenzung der Redezeit vor. Er hat nicht geschrieben, wie viel Minuten er beantragt.

(Zuruf: Drei Minuten!)

Theo Windhorst möchte dagegensprechen. Bitte schön.

Dr. Windhorst, Vorstand der Bundesärztekammer: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern fast eine Stunde früher Schluss gemacht. Wir haben uns diese Zeit geschenkt. Lassen Sie uns heute die Zeit nehmen, ausreichend über das Gewebegesetz, die Kommerzialisierung und die Organspende zu sprechen. Jeder müsste wenigstens fünf Minuten Zeit haben, dazu seine Gedanken zu äußern. Es geht hier um wichtige Aspekte.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Crusius: Danke schön. - Es liegt der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten vor. Wer gegen drei Minuten ist und damit den Vorschlag von Theo Windhorst befürwortet, der möge jetzt seine Hand heben. Wer ist gegen drei Minuten? - Wer ist für drei Minuten? - Das Erste war die Mehrheit.

(Zurufe)

- Möchten Sie zählen lassen? Ich meine, von hier oben aus sieht man das relativ eindeutig.

Ich frage jetzt: Wer ist für die Begrenzung der Redezeit auf fünf Minuten? - Wer ist gegen fünf Minuten? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Begrenzung der Redezeit auf fünf Minuten beschlossen.

Ich erteile jetzt Herrn Dr. Wolfgang Schaaf von der Bayerischen Landesärztekammer das Wort. Bitte schön, Herr Schaaf.

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