Dr. Stüwe, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Aus der Landesärztekammer liegt zu diesem
Tagesordnungspunkt der Antrag 3 vor. In ihm sprechen wir uns ganz eindeutig
gegen die Kommerzialisierung jeglichen Gewebe- oder Organhandels aus. Ich denke,
Sie alle können diesem Antrag zustimmen. Offenbar hat ja auch die Politik
eingesehen, dass das ein Weg ist, der ethisch nicht mehr ganz vertretbar ist.
Wir werden von der Hessischen Landesregierung sehr deutlich in
die Pflicht genommen, die Organspendebereitschaft in Hessen zu fördern. Ich
könnte mir gut vorstellen, dass eine Lösung mit Bonuspunkten für denjenigen,
der bereits einen Organspendeausweis hat, in der heutigen Gesellschaft am
ehesten Akzeptanz finden wird. Auf die Freiwilligkeit können wir nicht wirklich
setzen. Wir sehen ja immer wieder, dass das nicht so richtig funktioniert.
Desgleichen müssen wir darauf hinarbeiten, dass beispielsweise
die Marketingexperten unserer Krankenhäuser dieses Thema ebenfalls bearbeiten.
Sie überlassen uns immer die ethischen Fragen. Das kann es aber nicht sein. Ein
Krankenhaus muss sich auch bezüglich der Organspende ganz klar positionieren.
Auch da sind die Ökonomen gefragt und in die Pflicht zu nehmen. Das kann nicht
allein ein ethisches Problem sein, das bei uns Ärztinnen und Ärzten angesiedelt
ist.
Wir können uns jedoch überlegen, ob wir nicht, um das
ärztliche Bewusstsein hinsichtlich dieses Themas etwas zu schärfen, das Thema
Transplantationsmedizin mit in alle unsere Weiterbildungskataloge aufnehmen,
sodass schon in der Facharztprüfung oder bereits vorher dieses Thema mit
verinnerlicht werden kann.
Ich bitte Sie herzlich, einmal darüber nachzudenken. Wenn wir
zum Thema Weiterbildung kommen, können wir darüber vielleicht noch einmal
diskutieren.
Vielen Dank.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Frau
Collega Stüwe. - Das Wort hat nun die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer,
Frau Dr. Goesmann.
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