Dr. Emminger,
Bayern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
spreche zum Antrag
II-5, der von den Delegierten der Bayerischen Landesärztekammer
gestellt worden ist. Zuvor möchte ich beiden Referenten auch von
meiner Seite aus herzlichen Dank für ihre Darstellung sagen.
Ich möchte auf einen Punkt in dem Referat von Herrn Lilie
besonders eingehen, nämlich das Verhältnis von postmortaler Spende und
Lebendspende sowie die Schwierigkeiten der Lebendspende. Wir müssen zur
Kenntnis nehmen, dass wir seit langer Zeit in eng begrenzten Bereichen für die
Lebendspende werben. Denken Sie bitte daran, dass wiederholt beispielsweise zu
einer Knochenmarkspende aufgerufen wird, die ja im weitesten Sinne auch eine
Organspende ist.
Die Diskussion über die Lebendspende wird in den nächsten
Jahren stärker werden. Um unsere Mitmenschen zu motivieren, sich mit der
Lebendspende auseinanderzusetzen, muss eine gewisse Fürsorge sichergestellt
werden.
Unser Antrag läuft darauf hinaus, dass der Gesetzgeber dafür
sorgt, dass die Krankenkassen hinsichtlich der Nachuntersuchungen, der
Rehabilitationsmaßnahmen, der Integrationsmaßnahmen und für den hoffentlich nie
eintretenden Fall der Invalidisierung ihrer Pflicht nachkommen. Es kann nicht
sein, dass es in das Belieben der Krankenkassen gestellt wird, ob einem
Patienten, der sich zu einer Organspende entschlossen hat, der volle
Versicherungsschutz gewährt wird oder nicht. Wir halten es für notwendig, dass
bei der intensiven Diskussion über dieses Thema auch diese Aspekte beachtet und
in den Katalog der Krankenversicherung mit aufgenommen werden. In diesem Sinne
bitten wir um Ihre Unterstützung für unseren Antrag.
Vielen Dank.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Kollege
Emminger.
Jetzt Herr Kollege Hermann Deutschmann von der Ärztekammer Niedersachsen.
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