TOP III: Kindergesundheit in Deutschland

Mittwoch, 16. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. von Zastrow, Niedersachsen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir sind im Zusammenhang mit den Anträgen einige Dinge aufgefallen, die ich kurz ansprechen möchte. Das Thema Kindergesundheit ist sicher ein wichtiges und entscheidendes Thema, aber ich halte es nicht für ein rein medizinisches Thema. Die Probleme, die im Antrag III-1 des Vorstands angesprochen werden, so die Verwahrlosung und die Armut, können sicherlich nicht durch die GKV gelöst werden.

Die Vorschläge, die in diesem Zusammenhang gemacht werden, sind sicherlich richtig und notwendig. Wenn man den Antrag durchliest, hat man den Eindruck, dass hier dasselbe geschieht wie in der Vergangenheit: Die Probleme werden auf die Krankenversicherung abgeschoben. Ich halte das Ganze auch für ein pädagogisches und gesamtgesellschaftliches Problem. Man müsste den Vorstand bitten, seinen Antrag zu erweitern und klarzumachen, dass die medizinischen Aspekte zwar wichtig sind, aber sicherlich nicht allein zur Problemlösung führen können. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder die Finanzprobleme in der GKV beklagt. Diese Probleme sind mit dadurch bedingt, dass eine Tendenz entstanden ist, jedes Lebensproblem zu medikalisieren. Die GKV kann sicherlich nicht alle Lebensprobleme lösen.

Der Antrag III-VI erwähnt zu Recht die Gesundheitserziehung in der Schule. Auch das ist wichtig, aber mit Sicherheit keine Aufgabe, die man im Gesundheitssystem lösen kann. Hier handelt es sich um eine pädagogische Aufgabe.

Man müsste die Antragsteller um Ergänzung bitten, dass dies Ausgaben sind, die im Bildungssektor anzusiedeln sind, nicht im Sektor der Krankenversicherungen.

Man sollte dem Gesetzgeber sicherlich nicht das Gefühl vermitteln: Die GKV ist zuständig, wir können uns beruhigt zurücklehnen.

Die WHO-Definition des Begriffs Gesundheit ist problematisch, wenn man mit ihrer Hilfe Zuständigkeiten regeln will. Ich habe einmal einem Krankenkassenmitarbeiter gegenüber gesagt: Wenn fehlendes Wohlbefinden eine Krankheit ist, dann sind Schlafstörungen wegen Schulden auch eine Krankheit. Dann kann die Krankenkasse die Schulden bezahlen, und die Krankheit ist verschwunden. Das kann es nicht sein.

In den Anträgen wird mehrfach der öffentliche Gesundheitsdienst angesprochen. Ich weiß nicht, ob bekannt ist, dass im Rahmen des sogenannten Bürokratieabbaus beispielsweise in Niedersachsen eine ganze Reihe von Pflichtleistungen in Kannleistungen umgewandelt wurden. Es wird also dazu kommen, dass die Gemeinden je nach Kassenlage solche Leistungen erbringen oder nicht. Ich möchte manche Antragsteller bitten, ihren Antrag so zu ergänzen, dass ganz klar ist, dass es sich nicht um eine reine Aufgabe der Krankenversicherung handelt.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr von Zastrow. - Als nächster Redner Herr Kollege Zimmeck aus Hessen.

© Bundesärztekammer 2007