TOP III: Kindergesundheit in Deutschland

Mittwoch, 16. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Scheffzek, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst etwas Grundsätzliches sagen und dann zu den Anträgen sprechen. Nach dem SGB V haben die Versicherten einen Anspruch auf eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Versorgung, nicht auf etwas, was über das notwendige Maß hinausgeht. Nach der UN-Kinderrechtskonvention von 1990 hätten sie einen Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung. Die Bundesrepublik hat diese Konvention 1992 übernommen. Auf diesen Widerspruch möchte ich hinweisen.

Es ist von Herrn Henke erwähnt worden, dass die Migranten einer speziellen Förderung bedürfen. Das stimmt. Man muss dabei berücksichtigen, dass eine Förderung natürlich auch eine gewisse psychische Ausgeglichenheit benötigt. Familien, bei denen die Eltern von Woche zu Woche, von Tag zu Tag mit der Abschiebung rechnen, kann sich keine gedeihliche psychische Entwicklung vollziehen. Bei ihnen kann die entsprechende Förderung natürlich nicht auf fruchtbaren Boden fallen. Deshalb unterstütze ich den Antrag 18.

Die Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern werden in hohem Maße wahrgenommen. Manche Familien sind damit aber überfordert. Bei diesen Familien, die keine Termine ausmachen können, die die Praxen nicht aufsuchen können, liegt auch vieles andere erzieherisch und bei der Pflege der Kinder im Argen. Diese Familien brauchen Hilfe. Sie nehmen diese Hilfe auch gern an; das ist heute mehrfach angeklungen. Für diese Hilfe müssen Mittel bereitgestellt werden.

Kontrolle ist da allenfalls nachrangig; denn anderenfalls haben wir die Situation, wenn wir nachher die Ressourcen für die Hilfen nicht haben, dass wir zwar überall Rauchmelder haben, aber das Löschwasser nicht reicht. Das kann es nicht sein.

Gegen eine Nachweispflicht seitens der Eltern ist nichts einzuwenden. Insofern unterstütze ich den Antrag 21. Die anderen Dinge stehen alle in den Leitanträgen.

Die Frauenärzte müssen unbedingt, wenn sie die Schwangerschaften betreuen, in die lokalen Netzwerke gegen Vernachlässigung und Gewalt eingebunden werden.

Zum Arzneimittelantrag: Es ist für mich selbstverständlich, dass in jedem Lebensalter sorgfältig mit Arzneimitteln umgegangen werden muss. Das kann nicht auf Kinder begrenzt werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Das Wort hat jetzt Herr Kollege Kahlke aus Hamburg.

© Bundesärztekammer 2007