Dr. Scheffzek, Baden-Württemberg: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst etwas Grundsätzliches sagen und
dann zu den Anträgen sprechen. Nach dem SGB V haben die Versicherten einen
Anspruch auf eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige
Versorgung, nicht auf etwas, was über das notwendige Maß hinausgeht. Nach der
UN-Kinderrechtskonvention von 1990 hätten sie einen Anspruch auf die bestmögliche
medizinische Versorgung. Die Bundesrepublik hat diese Konvention 1992
übernommen. Auf diesen Widerspruch möchte ich hinweisen.
Es ist von Herrn Henke erwähnt worden, dass die Migranten
einer speziellen Förderung bedürfen. Das stimmt. Man muss dabei
berücksichtigen, dass eine Förderung natürlich auch eine gewisse psychische
Ausgeglichenheit benötigt. Familien, bei denen die Eltern von Woche zu Woche,
von Tag zu Tag mit der Abschiebung rechnen, kann sich keine gedeihliche
psychische Entwicklung vollziehen. Bei ihnen kann die entsprechende Förderung
natürlich nicht auf fruchtbaren Boden fallen. Deshalb unterstütze ich den
Antrag 18.
Die Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern werden in
hohem Maße wahrgenommen. Manche Familien sind damit aber überfordert. Bei
diesen Familien, die keine Termine ausmachen können, die die Praxen nicht
aufsuchen können, liegt auch vieles andere erzieherisch und bei der Pflege der
Kinder im Argen. Diese Familien brauchen Hilfe. Sie nehmen diese Hilfe auch
gern an; das ist heute mehrfach angeklungen. Für diese Hilfe müssen Mittel
bereitgestellt werden.
Kontrolle ist da allenfalls nachrangig; denn anderenfalls
haben wir die Situation, wenn wir nachher die Ressourcen für die Hilfen nicht
haben, dass wir zwar überall Rauchmelder haben, aber das Löschwasser nicht reicht. Das kann es nicht
sein.
Gegen eine Nachweispflicht seitens der Eltern ist nichts
einzuwenden. Insofern unterstütze ich den Antrag 21. Die anderen Dinge stehen
alle in den Leitanträgen.
Die Frauenärzte müssen unbedingt, wenn sie die
Schwangerschaften betreuen, in die lokalen Netzwerke gegen Vernachlässigung und
Gewalt eingebunden werden.
Zum Arzneimittelantrag: Es ist für mich selbstverständlich,
dass in jedem Lebensalter sorgfältig mit Arzneimitteln umgegangen werden muss.
Das kann nicht auf Kinder begrenzt werden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Das Wort hat jetzt Herr Kollege Kahlke aus Hamburg.
|