TOP III: Kindergesundheit in Deutschland

Mittwoch, 16. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu meinem Änderungsantrag zum Vorstandsantrag III-2. Herr Henke hat sehr eindrücklich dargestellt, wie wichtig bei diesem Thema die Prävention ist. Die Entdeckung durch die Ärzte bei den
U-Untersuchungen, dass etwas im Argen liegt, ist nur die eine Sache. Die andere Sache ist, dass an die Ämter für soziale Dienste gemeldet wird. In dem Antrag muss es natürlich "Ämter für soziale Dienste" und nicht "Ärzte für soziale Dienste" heißen.

Es wird gemeldet, dann werden Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Aber die meldenden Ärztinnen und Ärzte erhalten keine verbindliche Rückmeldung darüber, was geschieht, welche Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden. Noch schlimmer ist: Sie erhalten nicht einmal eine Meldung, wenn die Hilfsmaßnahmen wieder eingestellt werden. Das muss dringend geändert werden. Die Meldung allein nützt nichts, wenn hinterher nicht evaluiert wird.

Es fehlt auch eine ausreichende Begleitforschung, wie gut solche Maßnahmen eigentlich ankommen. Verhindern sie das Abgleiten in ein - wenn man es so ausdrücken will - verlorenes Leben? Wer A sagt, muss auch B sagen. Deshalb bitte ich Sie, diese Ergänzung zum Vorstandsantrag anzunehmen.

Ich möchte auch noch ein paar Worte zum Antrag III-30 sagen. Dazu werde ich noch einen Änderungsantrag einbringen. Mir ist nicht klar, wie es funktionieren soll, dass die zuständigen Gremien von Bundesärztekammer, Landesärztekammern und Kassenärztlicher Bundesvereinigung sowie der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen über Formen beteiligter Facharztgruppen beraten sollen. Wir wollen doch, dass die Fachärzte, die die problematischen Familien behandeln, miteinander kooperieren können. Derzeit gibt es nach meinem Wissen rechtliche Hindernisse. Der Datenschutz steht dem entgegen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die beteiligten Arztgruppen in die Lage zu versetzen, damit man miteinander redet. Derjenige, der die drogensüchtige Mutter behandelt, muss mit dem Kinderarzt reden können, dass das Kind dieser Mutter therapiert wird. Deswegen bitte ich um die Änderung, den Gesetzgeber aufzufordern, die rechtlichen Hürden einzureißen und die entsprechende Kommunikation zu ermöglichen. Das würde meines Erachtens den Antrag scharfschalten. Deshalb bitte ich Sie, den Änderungsantrag, den ich nun einbringen werde, positiv zu bescheiden.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Gitter. - Als nächster Redner noch einmal Herr Kollege Fleischmann aus Rheinland-Pfalz.

© Bundesärztekammer 2007