TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Handrock, Berlin: Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern hat mein Fachkollege Christian Albring darauf hingewiesen, dass die Frauenärzte die Kooperation mit den beteiligten Fachgruppen, die sich um die Gesundheit der Frau und ihres Kindes kümmern, aktiv befördern. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Zukunft heißt heute für uns alle Kooperation und nicht Konfrontation.

(Beifall)

Um dies zu verdeutlichen, kann ich aus meiner eigenen Erfahrung berichten, dass die fachübergreifende Praxisgemeinschaft - eine Allgemeinärztin, eine Augenärztin und ich als Frauenarzt -, die wir vor 15 Jahren gegründet haben, ein echtes Erfolgsmodell darstellt. Natürlich waren ökonomische Synergieeffekte ein erster Anlass für den Zusammenschluss, aber jetzt zeigen sich auch zunehmend die fachlichen Vorteile, die sich aus einer Zusammenarbeit ergeben. Es entwickelte sich ein ausgedehnter gegenseitiger Erfahrungsaustausch, der die eigene Kompetenz verbessert und dem Patienten nützt. Fachärzte und Allgemeinärzte profitieren gemeinsam von der Zusammenarbeit.

Projizieren wir die hier auf dem Ärztetag in verschiedenen Bereichen diskutierten Entwicklungslinien, wie auch in dem von Herrn Professor Hoppe empfohlenen FAZ-Artikel beschrieben, so werden wir in Zukunft mindestens so stark wie heute den gut ausgebildeten Allgemeinarzt als Lotsen, aber nicht nur als Lotsen, sondern als Familienarzt vor Ort, an der Basis, brauchen.

Gleichzeitig wird im Sinne einer patientenzentrierten Betrachtung der Gesundheitsversorgung die ergänzende und nicht die ersetzende Betreuung durch den Allgemeinarzt, der ja der Familienarzt ist, durch Fachärzte, also beispielsweise den Kinder- und Jugendarzt, den Hals-Nasen-Ohren-Arzt, den Augenarzt oder auch den Frauenarzt, notwendig und hilfreich.

Im Lichte dieser Betrachtung hat nun aber auch der Arzt für Innere Medizin, der ohne Subspezialisierung ausgebildet ist, einen wichtigen Platz. So wird dieser Internist dann im stationären Bereich gerade in kleineren Krankenhäusern der Basisversorgung eine wesentliche Stellung haben; denn eine Subspezialisierung im internistischen Bereich, auch im chirurgischen Bereich, kann dort gar nicht vorgehalten werden

(Beifall)

Die wesentliche Unterscheidung zur ambulanten Basisversorgung ist dort die Differenzierung in die chirurgische und die internistische Versorgung. Wollen wir die wohnortorientierte stationäre Basisversorgung der Patienten aufrechterhalten, so müssen diese Krankenhäuser der Basisversorgung gerade im ländlichen Raum erhalten werden.

Inwieweit das jetzige Curriculum der Weiterbildung für den Allgemeinarzt unter dem Aspekt eines in Zukunft breiter werdenden Anforderungsprofils zukunftsträchtig ist, müssen die Allgemeinärzte entscheiden.

Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Ich sehe den Allgemeininternisten nicht als Konkurrenzmodell zum Allgemeinarzt, der in der Regel der erste Ansprechpartner für den Patienten ist und auch bleiben soll, sondern als Ergänzung der fachärztlichen Versorgungspalette.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Allgemeinärzte und Fachärzte sind Partner. Wir sind aufgerufen, gemeinsam unseren Sachverstand, unsere ärztliche Kompetenz, unsere Kreativität und Durchsetzungskraft einzusetzen, um die Kommerzialisierung und Merkantilisierung des Gesundheitswesens einzudämmen. Wir wollen keine politischen Erfüllungsgehilfen sein, wir wollen Ärzte sein und bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. - Jetzt kommen wir zu dem Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Kollege Emminger.

© Bundesärztekammer 2007