TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Bodendieck, Sachsen: Herr Präsident! Herr Dr. Koch! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich Hausarzt bin, will ich versuchen, die Emotionen etwas tiefer zu legen, alldieweil ich einfach sehe, dass ich mit den hausärztlichen Internisten in meinem Bereich ganz gut zusammenarbeite. Ich habe sie in meinem näheren Sprengel alle gefragt, und sie haben mir alle einmütig geantwortet: Als in der Klinik ausgebildeter hausärztlicher Internist kann ich nicht in der Praxis arbeiten, dazu fehlen mir grundlegende Dinge.

(Vereinzelt Beifall)

- Ich bin noch nicht fertig; klatschen Sie bitte nicht zu früh.

Wir kommen jetzt wieder zum Ausgangspunkt unserer Diskussionen vor zehn und vor fünf Jahren zurück. Warum haben wir denn diskutiert? Weil die Europäische Union gefragt hat, wie wir das denn machen, wenn wir drei Facharztqualitäten haben und alle drei zur hausärztlichen Versorgung zugelassen sind: der Praktische Arzt nach EU-Recht, der Facharzt für Allgemeinmedizin und der hausärztlich tätige Internist, vom praktischen Arzt nach KV-Recht einmal ganz abgesehen.

Das führte ursprünglich zu diesen erheblichen Diskussionen, bei denen beide Seiten - die Allgemeinmedizin wie auch die Innere Medizin - bereits damals - daran erinnere ich - nur unter großen Bauchschmerzen nachgegeben und erklärt haben: Wir machen das Y-Modell.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Internisten, wenn Sie das nicht akzeptieren wollen, dann schlucken Sie bitte auch die Kröte, dass Ihre jungen Kolleginnen und Kollegen in Zukunft wieder eine mindestens achtjährige Weiterbildung einkalkulieren müssen, bis sie zu einem Schwerpunkt kommen. Sagen Sie Ihren jungen Kolleginnen und Kollegen bitte auch: Ihr könnt euch mit diesem Schwerpunkt nicht in der Ambulanz niederlassen. Dann sorgen Sie bitte auch im Bundesgesundheitsministerium dafür, dass das SGB V dahin gehend geändert wird, dass aus der Formulierung, dass "vorrangig Allgemeinärzte" für die Betätigung in der hausärztlichen Praxis zugelassen werden, die Formulierung "ausschließlich Allgemeinärzte" wird.

Das sind wesentliche Punkte, die ich hier benennen muss.

Jetzt abgesehen von diesen Disputationen zur Niederlassung in der hausärztlichen Praxis: Ganz allgemein glaube ich, dass wir uns mit dieser Diskussion, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, höchst unglaubwürdig machen, auch gegenüber unseren eigenen Berufsvertretern. Viele junge Leute fragen mich schon heute - ich bin in der Ausbildung der Allgemeinärzte in Sachsen mit tätig -: Warum soll ich das eigentlich machen, ihr wisst doch sowieso nicht, was ihr wollt!

Es schädigt uns und führt zu einem erheblichen Ärztemangel.

(Beifall)

Wir machen uns auch gegenüber der Politik unglaubwürdig. Ganz gleich, wie die Entscheidung heute fällt, ich möchte an alle hier im Hause appellieren: Setzen Sie die Beschlüsse, die hier gefasst werden, bitte in allen Landesärztekammern um. Sonst haben wir das Problem, dass wir die Weiterbildungsordnung und deren Regelungen los sind.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. - Als nächster Redner Herr Kollege Dietsche aus Baden-Württemberg.

© Bundesärztekammer 2007