Zimmer, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Herr Wesiack, Sie haben es bereits vorweggenommen: 61 Prozent
hatten Sie schon abgekürzt mit "Innere allgemein". Das können wir auch mit dem
neu weitergebildeten Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin völlig zwanglos
und sicher erledigen.
(Beifall)
Wir müssen ihm ein bisschen mehr Zeit lassen als die
Mindestweiterbildungszeit, dann wird er diese Kompetenz fantastisch erreichen,
vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass wir Aufnahmestationen haben - Sie
feiern derzeit ja in allen Kliniken bei uns fröhliche Urständ -, in denen die
Interdisziplinarität zwischen Chirurgie und Innerer Medizin geradezu
elementarer Bestandteil ist. Das wäre auch wieder ein wunderbarer Spielplatz
für diesen neuen Arzt.
Das Problem ist aber ein ganz anderes. Wir haben hier die
Verpflichtung, die Kollegen der Zukunft, die uns behandeln wollen und sollen,
zu beraten, und zwar durch entsprechende Beschlüsse, die wir treffen, auch mit
einem gewissen Vertrauen auszustatten. Dieses Vertrauen ist mit der Vorlage des
Antrags IV-1 für mich persönlich schwer erschüttert. Wir haben über die
Fachgesellschaften der Allgemeinmedizin und die Berufsverbände der
Allgemeinmedizin und der Inneren Medizin den Rostocker Beschluss herbeigeführt.
Es ist doch nicht so, dass die Allgemeinmedizin jetzt plötzlich die Innere
Medizin überrumpelt hat. Das war ein gemeinsamer Beschluss. Es ist für die
Kollegen draußen, deren berufliche Zukunft erst beginnt, eine fatale Situation,
wenn wir, das Vertrauen schädigend, alle zwei Jahre neue Beschlüsse
herbeiführen. Die wissen doch gar nicht mehr, wo der Nordpol auf dieser Erde
ist!
Ich kann für mich nicht mehr nachvollziehen, wie die Politik
uns noch irgendwo Entschlussfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit zutrauen kann,
wenn wir alle naselang neue Richtungen vorgeben.
Ich glaube, wir haben allen Grund, zunächst einmal in Ruhe und
Sachlichkeit das, was wir beschlossen haben, wenigstens über zwei Generationen
von Weiterbildung absolvieren zu lassen, um dann zu entscheiden, ob wir damit
nicht besser beraten sind. Mit der vorgeschlagenen neuen Bezeichnung Innere Medizin
ohne Schwerpunkt schaffen wir nach meiner Einschätzung Kollegen, die in der
Klinik sitzen bleiben und hoffen müssen, wenn die Klinik für sie nicht das
Richtige ist, irgendwann den Schwerpunkt doch noch erwerben zu können. Sie
haben gar keine andere Chance. Sie sind aber bis dahin beliebig lenkbar. Ich
halte es nicht für einen besonders großen Grad von Freiheit, wenn man weiß: Ich
kann nur im stationären Sektor arbeiten. Es ist doch fatal, wenn ich mit der
eingeschlagenen Ausbildung/Weiterbildung niemals den Weg in die Praxis finde.
So aber ist es hier angelegt.
Ich glaube, die Macht, die wir den jungen Kollegen geben
müssen, ist auch die Macht, die Wahl zu haben, weiter im Krankenhaus oder in
der Praxis zu arbeiten.
Herr Handrock, zu Ihnen zurückkommend: Es ist für einen Chef
in einem kleinen Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung fatal, wenn er
nicht die Möglichkeit hat, in die Praxis zu gehen; denn die Gefahr für sein
kleines Krankenhaus, geschlossen zu werden, ist um ein Vielfaches höher. Damit
ist die Gefahr für einen solchen Chef, seine Existenz im höheren Lebensalter zu
verlieren, größer als die Gefahr für die jungen Kollegen.
Ich hoffe, wir schaffen Vertrauen und nicht nur schon wieder
neue Ideen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Zimmer. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Wagenknecht aus
Niedersachsen.
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