TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Zimmer, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wesiack, Sie haben es bereits vorweggenommen: 61 Prozent hatten Sie schon abgekürzt mit "Innere allgemein". Das können wir auch mit dem neu weitergebildeten Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin völlig zwanglos und sicher erledigen.

(Beifall)

Wir müssen ihm ein bisschen mehr Zeit lassen als die Mindestweiterbildungszeit, dann wird er diese Kompetenz fantastisch erreichen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass wir Aufnahmestationen haben - Sie feiern derzeit ja in allen Kliniken bei uns fröhliche Urständ -, in denen die Interdisziplinarität zwischen Chirurgie und Innerer Medizin geradezu elementarer Bestandteil ist. Das wäre auch wieder ein wunderbarer Spielplatz für diesen neuen Arzt.

Das Problem ist aber ein ganz anderes. Wir haben hier die Verpflichtung, die Kollegen der Zukunft, die uns behandeln wollen und sollen, zu beraten, und zwar durch entsprechende Beschlüsse, die wir treffen, auch mit einem gewissen Vertrauen auszustatten. Dieses Vertrauen ist mit der Vorlage des Antrags IV-1 für mich persönlich schwer erschüttert. Wir haben über die Fachgesellschaften der Allgemeinmedizin und die Berufsverbände der Allgemeinmedizin und der Inneren Medizin den Rostocker Beschluss herbeigeführt. Es ist doch nicht so, dass die Allgemeinmedizin jetzt plötzlich die Innere Medizin überrumpelt hat. Das war ein gemeinsamer Beschluss. Es ist für die Kollegen draußen, deren berufliche Zukunft erst beginnt, eine fatale Situation, wenn wir, das Vertrauen schädigend, alle zwei Jahre neue Beschlüsse herbeiführen. Die wissen doch gar nicht mehr, wo der Nordpol auf dieser Erde ist!

Ich kann für mich nicht mehr nachvollziehen, wie die Politik uns noch irgendwo Entschlussfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit zutrauen kann, wenn wir alle naselang neue Richtungen vorgeben.

Ich glaube, wir haben allen Grund, zunächst einmal in Ruhe und Sachlichkeit das, was wir beschlossen haben, wenigstens über zwei Generationen von Weiterbildung absolvieren zu lassen, um dann zu entscheiden, ob wir damit nicht besser beraten sind. Mit der vorgeschlagenen neuen Bezeichnung Innere Medizin ohne Schwerpunkt schaffen wir nach meiner Einschätzung Kollegen, die in der Klinik sitzen bleiben und hoffen müssen, wenn die Klinik für sie nicht das Richtige ist, irgendwann den Schwerpunkt doch noch erwerben zu können. Sie haben gar keine andere Chance. Sie sind aber bis dahin beliebig lenkbar. Ich halte es nicht für einen besonders großen Grad von Freiheit, wenn man weiß: Ich kann nur im stationären Sektor arbeiten. Es ist doch fatal, wenn ich mit der eingeschlagenen Ausbildung/Weiterbildung niemals den Weg in die Praxis finde. So aber ist es hier angelegt.

Ich glaube, die Macht, die wir den jungen Kollegen geben müssen, ist auch die Macht, die Wahl zu haben, weiter im Krankenhaus oder in der Praxis zu arbeiten.

Herr Handrock, zu Ihnen zurückkommend: Es ist für einen Chef in einem kleinen Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung fatal, wenn er nicht die Möglichkeit hat, in die Praxis zu gehen; denn die Gefahr für sein kleines Krankenhaus, geschlossen zu werden, ist um ein Vielfaches höher. Damit ist die Gefahr für einen solchen Chef, seine Existenz im höheren Lebensalter zu verlieren, größer als die Gefahr für die jungen Kollegen.

Ich hoffe, wir schaffen Vertrauen und nicht nur schon wieder neue Ideen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Zimmer. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Wagenknecht aus Niedersachsen.

© Bundesärztekammer 2007