TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Bangemann, Bayern: Herr Präsident! Verehrtes Präsidium! Liebe Delegierte! Wir haben heute sehr viel über die Vergangenheit und über das Heute gehört; aber das, worum es eigentlich geht, ist die Zukunft: die Zukunft derjenigen, die demnächst eine Weiterbildung beginnen wollen. Es geht nicht um diejenigen, die sich bereits in Weiterbildung befinden. Es geht um die Einführung bzw. Wiedereinführung eines klinischen Facharztes für Innere Medizin ohne Schwerpunkt. Er soll nur in der Klinik tätig sein. Aber gibt es wirklich die Beschränkung eines Facharztbereichs auf die Klinik? Das lässt bereits unser Sozialrecht nicht zu. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung erkannt; die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat dieses Vorgehen abgelehnt.

Dieses Vorgehen macht erhebliche Probleme im niedergelassenen Bereich, und zwar nicht nur für die Hausärzte, sondern genauso auch für die Fachärzte und für die Spezialisten.

Wir haben auf vielen Deutschen Ärztetagen um Gemeinsamkeiten hart gerungen. Im Bereich dieser Gemeinsamkeiten haben wir den Facharzt für Allgemeinmedizin und den Facharzt für Innere Medizin zusammengeführt. Wir haben wirklich hart um die Beschlüsse von Rostock gerungen.

Letztlich: Rostock ist noch so neu, dass noch nicht alle Landesärztekammern diese Beschlüsse konsequent und einheitlich umgesetzt haben. Genau hier liegt der Hase begraben. Die fehlende Konsequenz und Einheitlichkeit ist nämlich der Grund, warum die EU nachgefragt hat. Europa kennt keinen Föderalismus, Europa kennt nur Deutschland. Deutschland kennt aber viele Ärztekammern, die im Anerkennungsverfahren nicht einheitlich vorgehen. Das ist eigentlich der Grund.

Auch mit dem heutigen Antrag werden wir diese Einheitlichkeit nicht herbeiführen. Warum ich eigentlich hier oben stehe, liegt daran, dass ich ein ganz konkretes Problem habe. Ich bin Vorsitzender eines Praxisnetzes mit mehr als 180 Ärzten. Für diejenigen, die jetzt bereits niedergelassen sind oder sich in den nächsten Monaten niederlassen wollen, ist alles geregelt, ist alles klar. Aber ich habe ein erhebliches Problem mit denjenigen Fachärzten für Allgemeinmedizin ohne Schwerpunkt, die sich in einigen Jahren niederlassen wollen. Jenseits aller Bedarfsplanung fragen nämlich auch schon einmal die Banken an: Hat der Kollege bzw. die Kollegin überhaupt eine Chance im niedergelassenen Bereich? Manchmal muss man sagen: Jawohl, darauf haben wir gewartet; manchmal muss man sagen: Das geht vielleicht nur in einer Kooperation. Aber was soll ich mit dem neuen Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt machen? Den Herzkatheter macht der Kardiologe, die Bodyplethysmografie macht der Pneumologe, die Endoskopie macht der Gastroenterologe. Ersparen Sie mir weitere Aufzählungen. Alles andere machen aber eben auch alle anderen.

Das heißt, sowohl in der Klinik - wir haben es vorhin gehört - als auch im niedergelassenen Bereich führt das in eine Sackgasse. Lassen Sie die Rostocker Beschlüsse bitte bestehen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Bangemann. - Der nächste Redner ist Herr Pickerodt aus Berlin.

© Bundesärztekammer 2007