Dr. Emminger, Bayern: Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich will nicht zu unseren Anträgen 10 bis 12 sprechen, denn ich
denke, sie sind selbsterklärend. Ich habe Veranlassung, einige tendenzielle Fehlinformationen
bei hoffentlich vielen von Ihnen zurechtzurücken.
Es ist wiederholt gesagt worden, der Antrag IV-1 sei ein
Antrag der Internisten. Das ist mitnichten so. Wenn Sie genau hinschauen: Das
ist ein Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer.
Seien Sie bitte so fair, nicht immer zu sagen - dadurch wird
es auch nicht richtiger -, die Beschlüsse von Eisenach, Köln und Rostock würden
aufgehoben. Sie müssen doch, wenn Sie ehrlich und fair sind, zur Kenntnis
nehmen, dass diese Beschlüsse weiterhin Bestand haben, dass aber offensichtlich
die Notwendigkeit besteht - das hat der Vorstand klargemacht -, den Beschluss
von Rostock zu ergänzen. Warum muss dieser Beschluss ergänzt werden? Weil die
EU über das BMG von uns eine Entscheidung fordert.
Wir haben zwei Möglichkeiten. Wir können mit einer Zustimmung
zum Antrag des Vorstands europäische Freiheitsrechte nutzen. Nicht nur wir
müssen sie nutzen, sondern unsere jungen Kolleginnen und Kollegen müssen die
Möglichkeit haben, nach außen zu migrieren. Wenn wir in Europa zusammenwachsen
wollen, müssen wir auch den jungen Kolleginnen und Kollegen aus Europa die
Möglichkeit geben, zu uns zu kommen. Die Alternative wäre, dass wir uns in
Europa isolieren. Das hat Herr Koch sehr nüchtern und klar dargestellt.
Es wird dauernd gesagt, durch diese Entscheidung würde die
Zahl der Ausbildungsplätze reduziert. Ich will Ihnen ein klein wenig die
Vertragsrealität in unseren Kliniken schildern. Wir haben in unseren Kliniken
für die Kollegen in Weiterbildung fast nur noch befristete Verträge, und zwar
nicht auf drei Jahre befristete Verträge, sondern wir sind schon froh, wenn wir
ihnen einen Einjahresvertrag vermitteln können. Als Konsequenz daraus müssen
sich die jungen Kolleginnen und Kollegen fast jährlich - in schwierigen Fällen
sogar halbjährlich - entscheiden, in welche Richtung sie gehen wollen. Die
Weiterbildungsstellen sind durch diesen Antrag nicht gefährdet, sie werden
durch ganz andere Dinge, durch ganz andere Vorgaben unserer Arbeitgeber
gefährdet, aber sicher nicht durch die Zustimmung zum Antrag des Vorstands.
(Vereinzelt Beifall)
Eine Bitte, eine Aufforderung an Sie, die von Herzen kommt:
Lassen Sie gerade in dieser Situation den jungen Kolleginnen und Kollegen die
Freiheitsrechte, sich zu entscheiden, welchen Weiterbildungsgang sie wählen
wollen.
(Beifall)
Unsere Anträge 10 bis 12 sind auch das Angebot an Sie - Sie
von der Allgemeinmedizin müssen es in erster Linie nutzen -, die Weiterbildung
in der Allgemeinmedizin in den Kliniken für die jungen Kolleginnen und Kollegen
in vieler Beziehung attraktiver zu machen.
Ich glaube nicht, Herr Kötzle, dass die Planungssicherheit
durch die Zustimmung zum Antrag des Vorstands gefährdet wird. Erinnern Sie sich
an den Streik im letzten Jahr durch die Mitglieder des Marburger Bunds: Auch
wir haben für Planungssicherheit gestreikt. Sie besteht für uns in einer
längeren Vertragsdauer, sicher nicht in einem Zeitraum von sechs oder zwölf
Monaten.
Stimmen Sie also bitte diesem Antrag des Vorstands und den
damit zusammenhängenden Anträgen zu. Darum möchte ich Sie bitten.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Emminger. - Jetzt noch Herr Kollege Fresenius aus Bayern.
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