TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Emminger, Bayern: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht zu unseren Anträgen 10 bis 12 sprechen, denn ich denke, sie sind selbsterklärend. Ich habe Veranlassung, einige tendenzielle Fehlinformationen bei hoffentlich vielen von Ihnen zurechtzurücken.

Es ist wiederholt gesagt worden, der Antrag IV-1 sei ein Antrag der Internisten. Das ist mitnichten so. Wenn Sie genau hinschauen: Das ist ein Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer.

Seien Sie bitte so fair, nicht immer zu sagen - dadurch wird es auch nicht richtiger -, die Beschlüsse von Eisenach, Köln und Rostock würden aufgehoben. Sie müssen doch, wenn Sie ehrlich und fair sind, zur Kenntnis nehmen, dass diese Beschlüsse weiterhin Bestand haben, dass aber offensichtlich die Notwendigkeit besteht - das hat der Vorstand klargemacht -, den Beschluss von Rostock zu ergänzen. Warum muss dieser Beschluss ergänzt werden? Weil die EU über das BMG von uns eine Entscheidung fordert.

Wir haben zwei Möglichkeiten. Wir können mit einer Zustimmung zum Antrag des Vorstands europäische Freiheitsrechte nutzen. Nicht nur wir müssen sie nutzen, sondern unsere jungen Kolleginnen und Kollegen müssen die Möglichkeit haben, nach außen zu migrieren. Wenn wir in Europa zusammenwachsen wollen, müssen wir auch den jungen Kolleginnen und Kollegen aus Europa die Möglichkeit geben, zu uns zu kommen. Die Alternative wäre, dass wir uns in Europa isolieren. Das hat Herr Koch sehr nüchtern und klar dargestellt.

Es wird dauernd gesagt, durch diese Entscheidung würde die Zahl der Ausbildungsplätze reduziert. Ich will Ihnen ein klein wenig die Vertragsrealität in unseren Kliniken schildern. Wir haben in unseren Kliniken für die Kollegen in Weiterbildung fast nur noch befristete Verträge, und zwar nicht auf drei Jahre befristete Verträge, sondern wir sind schon froh, wenn wir ihnen einen Einjahresvertrag vermitteln können. Als Konsequenz daraus müssen sich die jungen Kolleginnen und Kollegen fast jährlich - in schwierigen Fällen sogar halbjährlich - entscheiden, in welche Richtung sie gehen wollen. Die Weiterbildungsstellen sind durch diesen Antrag nicht gefährdet, sie werden durch ganz andere Dinge, durch ganz andere Vorgaben unserer Arbeitgeber gefährdet, aber sicher nicht durch die Zustimmung zum Antrag des Vorstands.

(Vereinzelt Beifall)

Eine Bitte, eine Aufforderung an Sie, die von Herzen kommt: Lassen Sie gerade in dieser Situation den jungen Kolleginnen und Kollegen die Freiheitsrechte, sich zu entscheiden, welchen Weiterbildungsgang sie wählen wollen.

(Beifall)

Unsere Anträge 10 bis 12 sind auch das Angebot an Sie - Sie von der Allgemeinmedizin müssen es in erster Linie nutzen -, die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in den Kliniken für die jungen Kolleginnen und Kollegen in vieler Beziehung attraktiver zu machen.

Ich glaube nicht, Herr Kötzle, dass die Planungssicherheit durch die Zustimmung zum Antrag des Vorstands gefährdet wird. Erinnern Sie sich an den Streik im letzten Jahr durch die Mitglieder des Marburger Bunds: Auch wir haben für Planungssicherheit gestreikt. Sie besteht für uns in einer längeren Vertragsdauer, sicher nicht in einem Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten.

Stimmen Sie also bitte diesem Antrag des Vorstands und den damit zusammenhängenden Anträgen zu. Darum möchte ich Sie bitten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Emminger. - Jetzt noch Herr Kollege Fresenius aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2007