TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Dr. Gräfin Vitzthum, Baden-Württemberg: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken, dass die Ärzteschaft nicht technikfeindlich ist. Das haben wir lange und oft genug bewiesen. Wem nutzt die Karte? Meines Erachtens nutzt sie den Ärzten nicht. Herr Dr. Bartmann, in der AOK Heilbronn steht ein Terminal. Der Ihnen wahrscheinlich bekannte Dr. Zalewski hat es sich angeschaut und festgestellt, wie lange das Einlesen dieser Karte als zusätzliche Arbeit dauert. Meine Damen und Herren, Sie wissen, was zu Quartalsbeginn bei uns los ist. Ich erinnere an die
10 Euro Praxisgebühr. Auch dieses Theater mit den 10 Euro wurde uns nie bezahlt.

(Beifall)

Eine wirklich rechtsverbindliche Finanzierung aller anfallenden Kosten hat sich für mich bis heute nicht dargestellt.

Also: Wem nutzt die Karte? Sie nutzt den Krankenkassen. Sie werden Case Management betreiben wollen, sie wollen Managed Care machen, das Prüfwesen und die Risikoselektion können verstärkt werden. Der Trend zur Einheitsversicherung, zur Einheitskasse und zur weiteren Ökonomisierung des Gesundheitswesens wird verstärkt. Der MDK wird sukzessive auf unsere sensiblen Patientendaten zugreifen können. Das wollen wir nicht.

Für uns ist die zentrale Datenspeicherung ein K.-o.-Kriterium. Warum können die Daten nicht beim Patienten selbst verbleiben? Das ist unsere Forderung. Eine weitere Forderung lautet, dass klargestellt werden muss, wer für auf der elektronischen Gesundheitskarte falsch gespeicherte Daten haftet. Meine Damen und Herren, auch das ist nicht geklärt.

Schließlich - ich möchte es noch einmal sagen - gilt: Wir brauchen eine rechtsverbindliche Erklärung für die Übernahme des Aufwands, den wir mit diesem Mammutprojekt haben. Eine solche Erklärung gibt es nicht.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Gräfin Vitzthum. - Als nächste Rednerin Frau Kollegin Christiane Groß aus Nordrhein. Sie hat ihren Titel M. A. durch eine Arbeit über das Thema Telematik erworben. Sie ist Mitantragstellerin des Antrags 31. Bei der Aufzählung der Antragstellerinnen und Antragsteller ist sie vergessen worden. Das ergänzen Sie bitte.

Bitte, Frau Groß.

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