TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Dr. Köhne, Nordrhein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns zum großen Teil einig, dass die elektronische Gesundheitskarte kommt und wir bei der Fortentwicklung des Projekts dabei sein müssen, um die Entwicklung in die richtige Bahn zu lenken. Um dabei sein zu können, brauchen wir eine möglichst breite Akzeptanz in der Ärzteschaft. Ein entscheidender Punkt in dieser Beziehung ist die Frage, ob eine zentrale Speicherung auf einem Server erfolgt oder ob es um eine Speicherung geht, die man mit nach Hause nehmen kann.

Ich habe hier ein Memorystick mit 1 GB, also relativ klein. Es passt in jede Hosentasche. Heute gibt es Speichermedien, die auf Fingernagelgröße tausendmal die Festplattenkapazitäten von vor
20 Jahren umfassen. Da leuchtet es mir nicht ein, dass es technisch nicht möglich sein soll, eine dezentrale Lösung zu finden, damit man relativ kleine Datenmengen, wie sie im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte anfallen, mitnehmen kann. Es kann sehr wohl sein, dass es bei der derzeit geplanten Struktur von der Hardwarearchitektur her nicht möglich ist. Dann muss man überlegen, ob man die Chipkarte wirklich in der geplanten Form realisieren sollte oder ob man nicht einen Speicherchip inte­griert, wodurch die Akzeptanz innerhalb der Ärzteschaft wesentlich größer würde, weil dann viele nachvollziehbare Sorgen beseitigt wären.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Köhne. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Hermann aus Bremen.

© Bundesärztekammer 2007