Dr. Köhne, Nordrhein: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns zum großen
Teil einig, dass die elektronische Gesundheitskarte kommt und wir bei der
Fortentwicklung des Projekts dabei sein müssen, um die Entwicklung in die
richtige Bahn zu lenken. Um dabei sein zu können, brauchen wir eine möglichst
breite Akzeptanz in der Ärzteschaft. Ein entscheidender Punkt in dieser
Beziehung ist die Frage, ob eine zentrale Speicherung auf einem Server erfolgt
oder ob es um eine Speicherung geht, die man mit nach Hause nehmen kann.
Ich habe hier ein Memorystick mit 1 GB, also relativ klein. Es
passt in jede Hosentasche. Heute gibt es Speichermedien, die auf
Fingernagelgröße tausendmal die Festplattenkapazitäten von vor 20 Jahren
umfassen. Da leuchtet es mir nicht ein, dass es technisch nicht möglich sein
soll, eine dezentrale Lösung zu finden, damit man relativ kleine Datenmengen,
wie sie im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte anfallen, mitnehmen kann. Es
kann sehr wohl sein, dass es bei der derzeit geplanten Struktur von der
Hardwarearchitektur her nicht möglich ist. Dann muss man überlegen, ob man die
Chipkarte wirklich in der geplanten Form realisieren sollte oder ob man nicht
einen Speicherchip integriert, wodurch die Akzeptanz innerhalb der Ärzteschaft
wesentlich größer würde, weil dann viele nachvollziehbare Sorgen beseitigt
wären.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr
Köhne. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Hermann aus Bremen.
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