TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Dr. Hermann, Bremen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Dinge klarstellen. Telematik, Arztausweis und Gesundheitskarte sind hier zu einem Brei zusammengerührt worden. Das möchte ich auseinanderdröseln. Telematik bedeutet das Übertragen von Gesundheitsdaten auf elektronischem Wege. Das tun ja bereits viele von uns. Das ist gut so und keinen großen Streit wert. Um es sicherer zu gestalten, benötigt man einen elektronischen Arztausweis. Das ist der Arztausweis, den Sie jetzt in der Tasche tragen und so gern verlieren, in elektronischer Form. Das ist nicht besonders strittig, damit auch nicht der Antrag 2 des Vorstands.

Der dritte Punkt ist die Gesundheitskarte, die neue Qualitäten aufweist. Über sie können und sollten wir trefflich streiten. Das ist aber eine ganz andere Sache. Die Arztkarte ist notwendig, um die Telematik überhaupt durchführen zu können. Die elektronische Gesundheitskarte kann, muss aber nicht als Ergänzung hinzukommen.

Unstrittig ist, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Gesetz steht. Frau Wahl, da habe ich eine ganz andere Auffassung von Demokratie: Auch wenn es im Gesetz steht, können wir es natürlich in Bausch und Bogen ablehnen. Wenn wir dies tun, würden wir uns auch nicht jede Möglichkeit der Teilnahme verbauen. Ich denke, die Delegierten haben das Recht, ihrem Bauchgefühl zu folgen und das zu tun.

(Beifall)

Ich denke, der Hauptkritikpunkt sind - insbesondere aus der Sicht der Niedergelassenen - die Kosten der elektronischen Gesundheitskarte. Die Kosten der Telematik und der Arztkarte sind eher gering. Die Kosten für die Gesundheitskarte werden unendlich hoch sein. Toll Collect und Galileo als Projekte ähnlicher Art lassen grüßen.

Die Subventionierung von EDV-Unternehmen aus dem immer irgendwie budgetierten Gesamteinkommen der Ärzte kann nicht in unserem Interesse sein. Dies scheint aber fest eingeplant zu sein. Wir sollten also deutlich machen, dass wir überhaupt keine zusätzlichen Kosten für die Einführung dieser Gesundheitskarte übernehmen wollen. Dahin geht auch mein Antrag, im Antrag 31 den letzten Halbsatz zu streichen. Wir wollen für diese Sache überhaupt keine Kosten
übernehmen.

Ich oute mich hier gern als krasser Gegner der elektronischen Gesundheitskarte. Aber, meine Damen und Herren, ich finde alle meine objektiven Bedenken im Antrag des Vorstands formuliert. Deswegen kann ich auch als Hauptbedenkenträger Sie nur auffordern, den Vorstandsantrag dennoch zu unterstützen.

Danke sehr.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Jetzt Herr Kollege Lange aus Niedersachsen.

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