Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag
V-32. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Bitte.
Prof. Dr. Paravicini, Westfalen-Lippe: Der Antrag
von Herrn Henke und anderen enthält einige inhaltliche Fehler, auf die ich hier
hinweisen möchte. Es wird eine ordnungsgemäße Eingruppierung insbesondere der Oberärztinnen
und Oberärzte gefordert, die auch von meiner Seite - insofern ist die
Schnittstelle zwischen den Antragstellern und mir sehr groß - nachhaltig
unterstützt wird. Aus Arbeitgebersicht allerdings ist diese Eingruppierung
leider korrekt, da das Tarifwerk unbefriedigend verhandelt wurde.
(Widerspruch)
Es müssen medizinische Verantwortungen in Teilbereichen vom
Krankenhausträger ausdrücklich übertragen worden sein. Dieses "vom
Krankenhausträger" und "ausdrücklich übertragen worden sein" fehlt leider auch
in dem Antrag. Insofern kann derzeit gar nicht anders vorgegangen werden, als
vorgegangen wird,
(Zurufe)
wobei ich sagen möchte, dass auch ich vehement dafür eintrete,
dass die Oberärzte durchgängig in Tarifgruppe 3 eingestuft werden.
Die Sache auf die Weiterbildung abzuwälzen, ist problematisch,
da die Weiterbildung Sache des Leitenden Arztes ist. Diesem ist sie nach
Weiterbildungsrecht zuerkannt. Selbstverständlich wird Weiterbildung von allen
Oberärztinnen und Oberärzten in den Kliniken durchgeführt. Das unterstütze ich
auch nachhaltig.
Der Antrag ist in dieser Form mit dem Weiterbildungsrecht
nicht vereinbar. Deshalb bitte ich darum, ihm nicht zuzustimmen bzw. ihn zu
ändern.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Die Gegenrede ist erfolgt. Jetzt wird Herr Henke den Antrag
verteidigen. Bitte.
Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin
meinem Vorredner ausgesprochen dankbar dafür, dass er diese Gegenargumentation
hier vorgetragen hat, weil das in der Tat die Gegenargumentation ist, die
beispielsweise von einem Teil der Krankenhäuser so vertreten wird, auch von den
Arbeitgebern, die so handeln, leider auch - das ist ja unser Problem; deshalb
auch die Behandlung dieses Antrags - vom Verband der Leitenden
Krankenhausärzte, wie es von seinem Vorsitzenden im Verbandsblatt, der
Krankenhaus-Umschau, publiziert worden ist.
Wie ist die tatsächliche Lage? Die tatsächliche Lage in den
Tarifverhandlungen war so: Die Arbeitgeberseite hat gesagt: Für uns ist es das
Ziel, dass Oberarzt nur jemand ist, der nach Abschluss der Tarifverträge
ausdrücklich durch eine dann erfolgende Trägerentscheidung mit dem Etikett
"Oberarzt" versehen wird. Das war die Ursprungsargumentation der Arbeitgeber in
den Tarifverhandlungen. Das ist die Position, die eben dargestellt wurde.
Die Position des Marburger Bunds in den Tarifverhandlungen
war: Für uns ist - neben vielen anderen Eigenschaften - Oberarzt jeder, der
Aufsicht über andere Kolleginnen und Kollegen hat und andere Kolleginnen und
Kollegen anleitet.
Über diese weit auseinanderklaffenden Positionen gab es keinen
Konsens. Der Konsens ist im Vertragstext als Kompromiss dargestellt worden. Er
knüpft an die ärztlichen Funktionen an. Nun muss man wissen, dass jede
ärztliche Funktion, die rechtmäßig in einem Krankenhaus ausgeübt wird,
natürlich immer ausdrücklich vom Arbeitgeber übertragen werden muss. Nur: Wie
der Arbeitgeber sie überträgt, das ist ein Verfahren, das auch durch
stillschweigende Duldung der Erfüllung dieser Aufgaben geschehen kann.
Wahr ist eines: Wenn die Chefärzte in den vergangenen
Jahrzehnten klugerweise immer ihre Träger eingebunden hätten, wenn sie gesagt
haben "Du bist ab jetzt Oberarzt", dann hätten wir das ganze Problem nicht. Der
Tarif ist eindeutig so, dass es auf die medizinische Verantwortung in
Teilbereichen ankommt. Die Übertragung muss tatsächlich erfolgt sein. Wenn sie
tatsächlich erfolgt ist, dann muss sich das der Arbeitgeber zurechnen lassen
und kann nicht durch eine Verweigerung der schriftlichen Erklärung diese
tarifliche Eingruppierung umgehen.
Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich, der Argumentation meines
Vorredners dadurch zu widersprechen, dass Sie diesem Antrag zustimmen.
Schönen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag 32.
(Zuruf)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Dieser
Antrag geht vor. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen?
- Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag nicht
an den Vorstand überwiesen. Wir stimmen inhaltlich über ihn ab.
Wer möchte dem Antrag 32 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste
war die eindeutige Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist
klar angenommen.
(Beifall)
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