TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag V-32. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Bitte.

Prof. Dr. Paravicini, Westfalen-Lippe: Der Antrag von Herrn Henke und anderen enthält einige inhaltliche Fehler, auf die ich hier hinweisen möchte. Es wird eine ordnungsgemäße Eingruppierung insbesondere der Oberärztinnen und Oberärzte gefordert, die auch von meiner Seite - insofern ist die Schnittstelle zwischen den Antragstellern und mir sehr groß - nachhaltig unterstützt wird. Aus Arbeitgebersicht allerdings ist diese Eingruppierung leider korrekt, da das Tarifwerk unbefriedigend verhandelt wurde.

(Widerspruch)

Es müssen medizinische Verantwortungen in Teilbereichen vom Krankenhausträger ausdrücklich übertragen worden sein. Dieses "vom Krankenhausträger" und "ausdrücklich übertragen worden sein" fehlt leider auch in dem Antrag. Insofern kann derzeit gar nicht anders vorgegangen werden, als vorgegangen wird,

(Zurufe)

wobei ich sagen möchte, dass auch ich vehement dafür eintrete, dass die Oberärzte durchgängig in Tarifgruppe 3 eingestuft werden.

Die Sache auf die Weiterbildung abzuwälzen, ist problematisch, da die Weiterbildung Sache des Leitenden Arztes ist. Diesem ist sie nach Weiterbildungsrecht zuerkannt. Selbstverständlich wird Weiterbildung von allen Oberärztinnen und Oberärzten in den Kliniken durchgeführt. Das unterstütze ich auch nachhaltig.

Der Antrag ist in dieser Form mit dem Weiterbildungsrecht nicht vereinbar. Deshalb bitte ich darum, ihm nicht zuzustimmen bzw. ihn zu ändern.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Die Gegenrede ist erfolgt. Jetzt wird Herr Henke den Antrag verteidigen. Bitte.

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin meinem Vorredner ausgesprochen dankbar dafür, dass er diese Gegenargumentation hier vorgetragen hat, weil das in der Tat die Gegenargumentation ist, die beispielsweise von einem Teil der Krankenhäuser so vertreten wird, auch von den Arbeitgebern, die so handeln, leider auch - das ist ja unser Problem; deshalb auch die Behandlung dieses Antrags - vom Verband der Leitenden Krankenhausärzte, wie es von seinem Vorsitzenden im Verbandsblatt, der Krankenhaus-Umschau, publiziert worden ist.

Wie ist die tatsächliche Lage? Die tatsächliche Lage in den Tarifverhandlungen war so: Die Arbeitgeberseite hat gesagt: Für uns ist es das Ziel, dass Oberarzt nur jemand ist, der nach Abschluss der Tarifverträge ausdrücklich durch eine dann erfolgende Trägerentscheidung mit dem Etikett "Oberarzt" versehen wird. Das war die Ursprungsargumentation der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen. Das ist die Position, die eben dargestellt wurde.

Die Position des Marburger Bunds in den Tarifverhandlungen war: Für uns ist - neben vielen anderen Eigenschaften - Oberarzt jeder, der Aufsicht über andere Kolleginnen und Kollegen hat und andere Kolleginnen und Kollegen anleitet.

Über diese weit auseinanderklaffenden Positionen gab es keinen Konsens. Der Konsens ist im Vertragstext als Kompromiss dargestellt worden. Er knüpft an die ärztlichen Funktionen an. Nun muss man wissen, dass jede ärztliche Funktion, die rechtmäßig in einem Krankenhaus ausgeübt wird, natürlich immer ausdrücklich vom Arbeitgeber übertragen werden muss. Nur: Wie der Arbeitgeber sie überträgt, das ist ein Verfahren, das auch durch stillschweigende Duldung der Erfüllung dieser Aufgaben geschehen kann.

Wahr ist eines: Wenn die Chefärzte in den vergangenen Jahrzehnten klugerweise immer ihre Träger eingebunden hätten, wenn sie gesagt haben "Du bist ab jetzt Oberarzt", dann hätten wir das ganze Problem nicht. Der Tarif ist eindeutig so, dass es auf die medizinische Verantwortung in Teilbereichen ankommt. Die Übertragung muss tatsächlich erfolgt sein. Wenn sie tatsächlich erfolgt ist, dann muss sich das der Arbeitgeber zurechnen lassen und kann nicht durch eine Verweigerung der schriftlichen Erklärung diese tarifliche Eingruppierung umgehen.

Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich, der Argumentation meines Vorredners dadurch zu widersprechen, dass Sie diesem Antrag zustimmen.

Schönen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag 32.

(Zuruf)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag nicht an den Vorstand überwiesen. Wir stimmen inhaltlich über ihn ab. Wer möchte dem Antrag 32 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist klar angenommen.

(Beifall)

© Bundesärztekammer 2007