Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen jetzt
zum Thema "Vergütung": Das sind die Anträge 25, 113, 41, 49 und 66. Ich rufe
zunächst den Antrag V-25 auf.
(Zuruf)
- Herr Köhne zur Geschäftsordnung.
Dr. Köhne, Nordrhein: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Deutscher Ärztetag! Ich möchte Sie bitten, sich mit
diesem Antrag nicht zu befassen. Hier werden sehr detaillierte Tarifforderungen
aufgestellt, die zum Teil vielleicht fragwürdig sind. Ob man wirklich jeden
Arzt am Institut als Oberarzt einordnen soll, ist eine sehr komplexe Frage, die
wir den Gremien überlassen sollten, deren Aufgabe das hauptsächlich ist.
Deshalb sollten wir uns damit nicht detailliert befassen. Wir sollten die
Nichtbefassung beschließen.
Danke.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Der Antragsteller ist Herr Professor Schulze, der Präsident der Sächsischen
Landesärztekammer. Er wird den Antrag verteidigen. Bitte.
Prof. Dr. habil. Schulze, Vorstand der
Bundesärztekammer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben große Freude, dass mit Nachdruck,
Verhandlungsgeschick und durch den Streik seitens des Marburger Bunds sehr viel
erreicht wurde, nämlich die Tarifautonomie der Ärzte. Es gibt Gewinner, und es
gibt ein paar Nachzügler und Verlierer.
Ich habe mir die Situation für drei Ärztegruppen angeschaut.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass der unselige Ostabschlag weiter im Raum
ist. Das führt zu der Abwanderungsbewegung. Wir müssen ihn dringend abschaffen,
damit ein Gleichklang der Vergütungsmodalitäten vorhanden ist. Anderenfalls wandern
die Kolleginnen und Kollegen weiter ab.
Die Ärzte an den Hochschulen, die in den medizinischen
Basisfächern die frühere Vorklinik bestritten haben, werden jedenfalls in
Sachsen - ich höre, das ist auch in anderen Ländern der Fall - nach TV-L
bezahlt, im Gegensatz zu den rein klinisch tätigen Kolleginnen und Kollegen,
die nach dem TV-A bezahlt werden. Erstere verdienen bis zu 1 000 Euro
weniger. Das führt zu einer weiteren Ausdünnung der Kollegenschaft in den
medizinischen Basisfächern, die bekanntermaßen für Lehre und Forschung
zuständig sind.
Der öffentliche Gesundheitsdienst ist in einem beklagenswerten
personellen Zustand. Er blutet aus, weil die Kollegen in diesem Bereich wie
Verwaltungsangestellte bezahlt werden. Es ist auch dort ein Exodus bzw. kein
Nachwuchs vorhanden.
Es gibt also noch viel zu tun. Wir müssen nachdrücklich bei
Bund, Ländern und Kommunen und bei den Hochschulen daran arbeiten. Ich denke,
das ist eine spezifische Aufgabe der Ärztekammern. Wir können nicht sagen, wir
lassen das einfach den Marburger Bund machen. Die Kammern haben den Auftrag,
sich um diese Kollegen zu kümmern, natürlich in einem engen Schulterschluss mit
dem Marburger Bund.
(Beifall)
Ich habe das mit Herrn Montgomery abgestimmt. Ich glaube, das
sind legitime Verpflichtungen der Ärztekammern, sich um die Kollegenschaft zu
kümmern. Wir haben Freude über das Erreichte, aber es ist noch eine Menge zu
tun. Der Medizinbetrieb in Klinik und Praxis blutet weiter aus, wenn wir uns
nicht dieser Probleme bei den wichtigsten Gruppierungen, die ich gerade genannt
habe, annehmen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank,
Jan Schulze. - Wir stimmen zunächst über den Antrag von Herrn Köhne ab, sich
mit dem Antrag 25 abstimmungsmäßig nicht zu befassen. Wer möchte diesem
Geschäftsordnungsantrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? -
Dann ist der Antrag abgelehnt. Wir beschäftigen uns also mit dem Antrag und
stimmen über ihn ab. Wer möchte dem Antrag 25 zustimmen? - Wer ist dagegen? -
Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
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