Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag V-61. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Bitte, Herr
Kalz aus Brandenburg.
Dr. Kalz, Brandenburg: Sehr verehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, den beiden Anträgen
61 und 85 in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen oder sie zumindest an den
Vorstand zu überweisen. Die bisher angenommenen Anträge bezogen sich auf eine
Humanisierung der ärztlichen Tätigkeit. Die beiden Anträge 61 und 85
orientieren aber sehr stark auf eine absolute Freisetzung der Arbeitskraft,
hier auch von Müttern mit kleinen Kindern. Wir haben einen halben Tag über
Kindeswohl und Kinderschutz gesprochen, und Sie haben einem Antrag zugestimmt,
der darauf abzielt, Kinderpsychiater in die Kleinkindfremdbetreuung
aufzunehmen, also deren Kenntnisse dort mit zu berücksichtigen, weil die
Antragsteller der Meinung waren, dass die Ergebnisse der Bindungsforschung bei
Kleinkindern nicht hinreichend berücksichtigt werden. Dieser Antrag steht zu
den beiden hier vorliegenden Anträgen in direktem Gegensatz.
Danke.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Sieht das jemand von den Antragstellerinnen und Antragstellern anders und
möchte das hier begründen? - Bitte, Frau Ende.
Dr. Ende, Hessen: Die Bindungsforschung ist eines
meiner Spezialgebiete, mit denen ich mich lange Jahre beschäftigt habe.
Trotzdem bitte ich Sie sehr, diesen Anträgen zuzustimmen. Ich sehe sie nicht in
Widerspruch zu dem, was wir zur Kinder- und Jugendgesundheit gesagt haben.
(Beifall)
Es geht hier darum, Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Das ist
eine gesellschaftliche Diskussion, die wir im Moment führen. Wir sollten sie
fair und solidarisch auch mit den Müttern und den Kolleginnen und Kollegen
führen, die diese Wahlmöglichkeiten brauchen und haben wollen. Um nicht mehr
und nicht weniger geht es.
Ich denke, dass diese Kolleginnen und Kollegen mit ihrer
Bindung zu den Kindern sehr verantwortlich umgehen können. Wir sollten ihnen
nicht etwas anderes unterstellen. Ich denke, wir sollten uns auch für eine
Qualität solcher Einrichtungen einsetzen. Damit können wir diesen Müttern und
Vätern etwas Gutes tun. Wir sollten denjenigen, die variable Arbeitszeiten mit
entsprechenden Betreuungsangeboten brauchen, nicht grundsätzlich absprechen,
ebenfalls gute Mütter und Väter sein zu können. Genau das würde unseren
Beschlüssen zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit, die wir gefasst haben,
widersprechen. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zuzustimmen
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
- Es gibt jetzt einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Kollegen Hermann aus
Bremen. Bitte schön.
Dr. Hermann, Bremen: Wenn von den Antragstellern
noch jemand da wäre, könnten sie es ja selber ändern. Als niedergelassener Arzt
bin ich ebenfalls Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Ich fühle mich jetzt nicht
so ganz intensiv aufgefordert, einen Betriebskindergarten in meiner Praxis
einzurichten. Wenn in dem Antrag einfach von Krankenhäusern die Rede wäre,
könnte man ihm zustimmen. In dieser Form aber bitte ich um
Vorstandsüberweisung.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
Dieser Antrag ist ja bereits gestellt worden. Ich frage also: Möchte jemand
gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen
wir über den Antrag 61 ab. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen?
- Wer möchte ihn nicht überweisen? - Der Antrag ist an den Vorstand
überwiesen.
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