TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir zum Antrag V-61. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Bitte, Herr Kalz aus Brandenburg.

Dr. Kalz, Brandenburg: Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, den beiden Anträgen 61 und 85 in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen oder sie zumindest an den Vorstand zu überweisen. Die bisher angenommenen Anträge bezogen sich auf eine Humanisierung der ärztlichen Tätigkeit. Die beiden Anträge 61 und 85 orientieren aber sehr stark auf eine absolute Freisetzung der Arbeitskraft, hier auch von Müttern mit kleinen Kindern. Wir haben einen halben Tag über Kindeswohl und Kinderschutz gesprochen, und Sie haben einem Antrag zugestimmt, der darauf abzielt, Kinderpsychiater in die Kleinkindfremdbetreuung aufzunehmen, also deren Kenntnisse dort mit zu berücksichtigen, weil die Antragsteller der Meinung waren, dass die Ergebnisse der Bindungsforschung bei Kleinkindern nicht hinreichend berücksichtigt werden. Dieser Antrag steht zu den beiden hier vorliegenden Anträgen in direktem Gegensatz.

Danke.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. Sieht das jemand von den Antragstellerinnen und Antragstellern anders und möchte das hier begründen? - Bitte, Frau Ende.

Dr. Ende, Hessen: Die Bindungsforschung ist eines meiner Spezialgebiete, mit denen ich mich lange Jahre beschäftigt habe. Trotzdem bitte ich Sie sehr, diesen Anträgen zuzustimmen. Ich sehe sie nicht in Widerspruch zu dem, was wir zur Kinder- und Jugendgesundheit gesagt haben.

(Beifall)

Es geht hier darum, Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Das ist eine gesellschaftliche Diskussion, die wir im Moment führen. Wir sollten sie fair und solidarisch auch mit den Müttern und den Kolleginnen und Kollegen führen, die diese Wahlmöglichkeiten brauchen und haben wollen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es.

Ich denke, dass diese Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Bindung zu den Kindern sehr verantwortlich umgehen können. Wir sollten ihnen nicht etwas anderes unterstellen. Ich denke, wir sollten uns auch für eine Qualität solcher Einrichtungen einsetzen. Damit können wir diesen Müttern und Vätern etwas Gutes tun. Wir sollten denjenigen, die variable Arbeitszeiten mit entsprechenden Betreuungsangeboten brauchen, nicht grundsätzlich absprechen, ebenfalls gute Mütter und Väter sein zu können. Genau das würde unseren Beschlüssen zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit, die wir gefasst haben, widersprechen. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zuzustimmen

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. - Es gibt jetzt einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Kollegen Hermann aus Bremen. Bitte schön.

Dr. Hermann, Bremen: Wenn von den Antragstellern noch jemand da wäre, könnten sie es ja selber ändern. Als niedergelassener Arzt bin ich ebenfalls Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Ich fühle mich jetzt nicht so ganz intensiv aufgefordert, einen Betriebskindergarten in meiner Praxis einzurichten. Wenn in dem Antrag einfach von Krankenhäusern die Rede wäre, könnte man ihm zustimmen. In dieser Form aber bitte ich um Vorstandsüberweisung.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Dieser Antrag ist ja bereits gestellt worden. Ich frage also: Möchte jemand gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag 61 ab. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer möchte ihn nicht überweisen? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

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