Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir fahren fort
mit dem Antrag V-99:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert,
eine Satzungsänderung für § 5 (2) dahin gehend vorzubereiten, dass bereits im
zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten
Stimmzahlen aus dem ersten Wahlgang stattfindet.
Gibt es dazu eine Gegenrede? - Bitte schön, Herr Merchel.
Merchel, Westfalen-Lippe: Natürlich haben die
Wahlen gestern lange gedauert. Vor allem waren die Pausen zwischen den
Wahlgängen lang. Hätten wir zwischendurch gegessen, wäre es gut gewesen. Ich
denke, es ist eine schöne Sache und entspricht einer großen demokratischen
Qualität, wenn man auch noch einen dritten Wahlgang hat. Das sollten wir nicht
allein aus Zeitgründen abschneiden.
(Beifall)
Zeit sparen könnten wir durch elektronische Hilfen und
Ähnliches. Wir sollten aber diesen Eingriff in die Satzung nicht vornehmen. Wir
sollten uns das nicht nehmen lassen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
Möchte einer der Antragsteller den Antrag verteidigen? - Bitte, Herr Peters.
Dr. Peters, Rheinland-Pfalz: Wir haben erfahren,
dass kein einziger der zweiten Wahlgänge etwas bewegt hat. Ich gebe zu
bedenken, dass die Franzosen ihren Staatspräsidenten auch in zwei Wahlgängen
wählen. Ich glaube, Frankreich ist ein genauso demokratisches Land wie
Deutschland. Ich bitte Sie, dem Antrag zu entsprechen.
(Beifall - Zuruf)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Es gibt
jetzt einen Antrag auf abstimmungsmäßige Nichtbefassung. Gibt es einen
Geschäftsordnungsantrag zum Antrag auf abstimmungsmäßige Nichtbefassung?
(Zuruf)
- Das wollen wir lieber nicht tun. Die Beschlussfähigkeit ist
so lange unbestritten, wie es keinen offiziellen Antrag gibt, die
Beschlussfähigkeit festzustellen. Wenn Sie das tun möchten, müssen Sie das
offiziell beantragen. Dann stellen wir die Beschlussfähigkeit fest.
(Zurufe)
Lange, Niedersachsen: Ich lasse mich auch von
Buhrufen nicht abhalten. Wenn so etwas entschieden wird, muss das Gremium
beschlussfähig sein. Ich stelle daher den Antrag auf Feststellung der
Beschlussfähigkeit.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das muss
jetzt festgestellt werden; das ist gar keine Frage. Wenn wir beschlussunfähig
sind, ist der Rest der Anträge obsolet. Ich bitte jetzt darum, die
Beschlussfähigkeit festzustellen und auch alle Ersatzdelegierten mitzuzählen.
Ich bitte alle Damen und Herren Delegierten, die noch draußen sind, sich hier
in den Saal zu begeben. Dann wird gezählt.
Ich bitte jetzt die Zähler auf ihre Plätze. Ich bitte die
Damen und Herren Delegierten, den Arm zu erheben, damit nicht andere, die
zufällig mit dazwischensitzen, mitgezählt werden.
Beim ersten Anlauf sind schon 159 Delegierte zusammen. Das ist
dicke Beschlussfähigkeit.
(Beifall)
Wir brauchen nicht einmal die Ersatzdelegierten, die hier oben
auf dem Podium sitzen, mitzuzählen. Es ist alles in Ordnung. Vielen Dank, dass
Sie so geduldig sind und bis zum Ende des Ärztetages zugegen sind und den
Ärztetag nicht sprengen. Es ist uns auch schon einmal passiert, dass wir
abbrechen mussten, weil nicht mehr genügend Delegierte anwesend waren.
Wir kehren zurück zu dem Antrag auf abstimmungsmäßige
Nichtbefassung mit dem Antrag 99. Dieser Geschäftsordnungsantrag geht vor. Gibt
es zu diesem Geschäftsordnungsantrag noch eine Wortmeldung? - Das ist nicht der
Fall. Wer möchte sich mit dem Antrag 99 abstimmungsmäßig nicht befassen? - Viele.
Wer möchte sich gern mit dem Antrag befassen? - Weniger. Damit ist Nichtbefassung
beschlossen.
Wir hätten übrigens die Satzung heute nicht geändert; das ist
ja eine Prozedur, die sehr kompliziert ist. Aber wir fangen es jetzt auch gar
nicht erst an.
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