TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir fahren fort mit dem Antrag V-99:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, eine Satzungsänderung für § 5 (2) dahin gehend vorzubereiten, dass bereits im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen aus dem ersten Wahlgang stattfindet.

Gibt es dazu eine Gegenrede? - Bitte schön, Herr Merchel.

Merchel, Westfalen-Lippe: Natürlich haben die Wahlen gestern lange gedauert. Vor allem waren die Pausen zwischen den Wahlgängen lang. Hätten wir zwischendurch gegessen, wäre es gut gewesen. Ich denke, es ist eine schöne Sache und entspricht einer großen demokratischen Qualität, wenn man auch noch einen dritten Wahlgang hat. Das sollten wir nicht allein aus Zeitgründen abschneiden.

(Beifall)

Zeit sparen könnten wir durch elektronische Hilfen und Ähnliches. Wir sollten aber diesen Eingriff in die Satzung nicht vornehmen. Wir sollten uns das nicht nehmen lassen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Möchte einer der Antragsteller den Antrag verteidigen? - Bitte, Herr Peters.

Dr. Peters, Rheinland-Pfalz: Wir haben erfahren, dass kein einziger der zweiten Wahlgänge etwas bewegt hat. Ich gebe zu bedenken, dass die Franzosen ihren Staatspräsidenten auch in zwei Wahlgängen wählen. Ich glaube, Frankreich ist ein genauso demokratisches Land wie Deutschland. Ich bitte Sie, dem Antrag zu entsprechen.

(Beifall - Zuruf)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Es gibt jetzt einen Antrag auf abstimmungsmäßige Nichtbefassung. Gibt es einen Geschäftsordnungsantrag zum Antrag auf abstimmungsmäßige Nichtbefassung?

(Zuruf)

- Das wollen wir lieber nicht tun. Die Beschlussfähigkeit ist so lange unbestritten, wie es keinen offiziellen Antrag gibt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. Wenn Sie das tun möchten, müssen Sie das offiziell beantragen. Dann stellen wir die Beschlussfähigkeit fest.

(Zurufe)

Lange, Niedersachsen: Ich lasse mich auch von Buhrufen nicht abhalten. Wenn so etwas entschieden wird, muss das Gremium beschlussfähig sein. Ich stelle daher den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das muss jetzt festgestellt werden; das ist gar keine Frage. Wenn wir beschlussunfähig sind, ist der Rest der Anträge obsolet. Ich bitte jetzt darum, die Beschlussfähigkeit festzustellen und auch alle Ersatzdelegierten mitzuzählen. Ich bitte alle Damen und Herren Delegierten, die noch draußen sind, sich hier in den Saal zu begeben. Dann wird gezählt.

Ich bitte jetzt die Zähler auf ihre Plätze. Ich bitte die Damen und Herren Delegierten, den Arm zu erheben, damit nicht andere, die zufällig mit dazwischensitzen, mitgezählt werden.

Beim ersten Anlauf sind schon 159 Delegierte zusammen. Das ist dicke Beschlussfähigkeit.

(Beifall)

Wir brauchen nicht einmal die Ersatzdelegierten, die hier oben auf dem Podium sitzen, mitzuzählen. Es ist alles in Ordnung. Vielen Dank, dass Sie so geduldig sind und bis zum Ende des Ärztetages zugegen sind und den Ärztetag nicht sprengen. Es ist uns auch schon einmal passiert, dass wir abbrechen mussten, weil nicht mehr genügend Delegierte anwesend waren.

Wir kehren zurück zu dem Antrag auf abstimmungsmäßige Nichtbefassung mit dem Antrag 99. Dieser Geschäftsordnungsantrag geht vor. Gibt es zu diesem Geschäftsordnungsantrag noch eine Wortmeldung? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte sich mit dem Antrag 99 abstimmungsmäßig nicht befassen? - Viele. Wer möchte sich gern mit dem Antrag befassen? - Weniger. Damit ist Nichtbefassung beschlossen.

Wir hätten übrigens die Satzung heute nicht geändert; das ist ja eine Prozedur, die sehr kompliziert ist. Aber wir fangen es jetzt auch gar nicht erst an.

© Bundesärztekammer 2007