TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag V-106. Da geht es um ein elektronisches Wahlverfahren. Auch das kostet Geld. Herr Professor Fuchs wird uns über die finanziellen Konsequenzen aufklären.

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Ein nahezu gleichlautender Antrag wurde vom 106. Deutschen Ärztetag an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat sich mit dem Thema ausführlich befasst. Wir haben mehrere Angebote eingeholt. Die komplette Technik würde bei Kauf bei dem einen Angebot
50.000 Euro kosten, bei dem anderen Angebot nahezu 60.000 Euro. Der Vorstand hat beschlossen, dass dieses Anliegen nicht weiter verfolgt werden soll. Wir haben uns auch davon leiten lassen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung damals einen solchen Versuch gemacht hat, der kläglich gescheitert ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verzichtet mittlerweile auf diese Technik.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das ist auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein probiert worden. So richtig begeistert waren wir zu dem Zeitpunkt alle nicht. - Dazu bitte Herr
Dr. Schade.

Dr. Schade, Baden-Württemberg: Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Unterschied zu den hier genannten Zahlen und Erfahrungen haben wir in den letzten Jahren bei unseren Vertreterversammlungen in Baden-Württemberg sehr gute Erfahrungen gesammelt. Die Kosten beliefen sich beim Leasingverfahren zwischen 4 000 und 5 000 Euro. Mittlerweile sind vier Jahre ins Land gegangen. Die Technik ist weiter fortgeschritten. Die Geräte sind sicherer und kleiner geworden. Die Kosten sind erheblich gesunken.

Ich fordere den Vorstand ja auch nur auf, das erneut zu überprüfen und bei relativ günstigen Verhältnissen ein elektronisches Wahlverfahren bereitzustellen. Es müsste dann vom Deutschen Ärztetag entschieden werden, ob es angewandt werden darf. Ich spreche also für den Antrag.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. Wenn das ein Prüfauftrag sein sollte, wäre es das Beste, man würde den Antrag an den Vorstand überweisen. Dann würden wir uns dieser Prüfung wieder nähern.

Wir stimmen jetzt erst einmal über den Überweisungsantrag ab. Wer möchte dem zustimmen?

(Zuruf)

- Sie möchten gegen den Antrag auf Überweisung sprechen?

N. N.: Herr Professor Hoppe, ich möchte deshalb dagegensprechen, weil das kein Auftrag an Sie ist, sondern es steht in dem Antrag: Es soll bereitgestellt werden. Dort steht ja ebenfalls: nur alle vier Jahre, wenn Wahlen anstehen. Wir möchten ja nicht allgemein das Verfahren ändern. Das Verfahren, das wir gestern erlebt haben, ist zu zeitaufwendig. Die 5 000 Euro sind bezahlbar. Die Technik hat sich bei uns als völlig sicher herausgestellt.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Der Antrag lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, bei kommenden Wahlen auf Deutschen Ärztetagen ein elektronisches Wahlverfahren bereitzustellen.

Das ist kein Prüfauftrag, sondern eine klare Vorschrift. Wir müssten auch eine Satzungsänderung durchführen, weil die elektronische Abstimmung eine geheime schriftliche Abstimmung in diesem Sinne nicht ersetzt.

Wenn Sie uns das zum Prüfen geben, prüfen wir alle Aspekte der heutigen Zeit. Das machen wir gern. Wir haben auf dem Deutschen Ärztetag jedes Jahr eine etwas unterschiedliche Zusammensetzung der Delegiertenschaft. Es muss das entsprechende Verfahren geprüft werden, wie die Identifikation gesichert werden kann, dass nur derjenige den Abstimmungsapparat bedient, der dazu auch tatsächlich berechtigt ist. Ich würde heute nicht einfach beschließen, dass das geschehen soll, sondern dass das geprüft werden soll. Der Prüfauftrag würde lauten, dass Sie den Vorstand der Bundesärztekammer bitten, zu prüfen, wie es sich ermöglichen lässt, bei kommenden Wahlen auf Deutschen Ärztetagen ein elektronisches Wahlverfahren bereitzustellen. Dann ist es ein Prüfauftrag. Wie es jetzt formuliert ist, ist es ein Beschluss.

(Zuruf)

- So etwas Aufregendes ist das doch nicht. Bitte.

PD Dr. Lindhorst, Hessen: Ich stelle jetzt den Antrag, dass es geprüft wird, bevor wir uns hier in der Diskussion verzetteln. Ich habe die Bitte, dass zehn Delegierte das verkürzte Verfahren unterstützen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dem müssen zehn abstimmungsberechtigte Delegierte zustimmen, dass der Antrag als Prüfauftrag verstanden wird. Dann können wir darüber abstimmen. Dann prüfen wir das auch richtig gerne.

Wer stimmt dem Antrag 106 im Sinne eines Prüfauftrags zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen. Dann prüfen wir.

 

© Bundesärztekammer 2007