TOP IX: Wahlen

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

3. Tag: Donnerstag, 17. Mai 2007
Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Vilmar, Wahlleiter: Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich erläutere Ihnen zunächst das Vorgehen bei den Wahlen für den Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung, die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin sowie die Deutsche Akademie der Gebietsärzte. Für den Senat sieht das Statut gemäß § 5 vor, dass die sieben ordentlichen Mitglieder des Senats aus einer Vorschlagsliste des Vorstands der Bundesärztekammer vom Deutschen Ärztetag gewählt werden. Der Antrag IX-1 enthält zehn Vorschläge. Demnach ist ein Wahlgang erforderlich. Zur Vereinfachung des Geschäftsgangs schlagen wir Ihnen vor, dass Sie auf dem für Sie bestimmten Antrag maximal sieben Kandidaten ankreuzen. Wenn Sie mehr ankreuzen, wird der Stimmzettel ungültig. Mit diesem Antrag begeben Sie sich dann wiederum zu den Wahlurnen. Später wird ausgezählt.

Ein ähnliches Verfahren ist für den Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin vorgesehen. Das Statut sieht vor, dass der Vorstand aus fünf aus einer Vorschlagsliste gewählten Ärzten gebildet wird. Es liegen sieben Vorschläge vor.

Ähnliches gilt für die Wahl des Vorstands der Deutschen Akademie der Gebietsärzte. Auch hier sind aus sieben Vorschlägen maximal fünf Namen anzukreuzen.

Es geht um die Anträge IX-1, IX-2 und IX-3. Hat die jeder?

(Zuruf: Gleichzeitig?)

- Die Stimmzettel können gleichzeitig abgegeben werden. Die Stimmen werden außerhalb des Saales ausgezählt, weil es sich um ein recht umständliches Zählverfahren handelt. Das dauert eine Weile. Das Wahlergebnis wird dann mitgeteilt, wenn es vorliegt.

Herr Eckel hat gebeten, dass er zu den einzelnen Persönlichkeiten im Vorschlag des Vorstands für die Wahl zum Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung einige Ausführungen machen und Ihnen die Persönlichkeiten vorstellen kann. Bitte, Herr Eckel.

© Bundesärztekammer 2007