Prof. Dr. Griebenow, Nordrhein:
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie Ihre
Definition von "Änderungsantrag" aussieht. Ich habe gestern den
Geschäftsordnungsantrag gestellt, einen Abschnitt komplett zu entfernen, nicht,
ihn zu überarbeiten oder Ähnliches. Das verstehe ich an sich nicht als
Änderungsantrag. Darüber sollte abgestimmt werden.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das ist
genauso ein Änderungsantrag wie ein Ergänzungsantrag, der ja hinsichtlich eines
kompletten Abschnitts auch gestellt worden ist. Einem solchen Antrag widerfährt
dasselbe Schicksal wie beispielsweise dem Antrag von Herrn Montgomery, der
ebenfalls zu dem Konvolut gehört, das an den Vorstand überwiesen wurde, damit
er dort weiter beraten wird. Er ist damit nicht irgendwo in der Versenkung
verschwunden, sondern er ist weiter Beratungsgegenstand und Beratungsinhalt.
Gibt es weitere Fragen, bevor wir abstimmen? Auf jeden Fall
werden wir bei der Abstimmung über das "Ulmer Papier" auszählen. Es gibt einen
Geschäftsordnungsantrag, bitte. |