TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik - Gesundheitspolitische Leitsätze der Ärzteschaft

Mittwoch, 21. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Jaeger, Schleswig-Holstein: Herr Präsident! Sehr geehrte Delegierte! Ich möchte nur eine Frage stellen, die von mehreren Mitgliedern der schleswig-holsteinischen Delegation gestellt wurde. Wie verfahren Sie denn mit widersprüchlichen Anträgen? Ein Beispiel: Der Antrag 11 beantragt, dieses und jenes zu tun, der Antrag 12 beinhaltet, das nicht zu tun. Der eine will einen Passus entfernt haben, andere wollen ihn bestehen lassen. Rein operativ gefragt, wie gehen Sie damit um? Wird darüber im Vorstand abgestimmt? Wird das auf dem nächsten Ärztetag präsentiert?

(Beifall)

Wie gehen Sie mit widersprüchlichen Anträgen um? Wer entscheidet darüber, was neu in das Papier kommt oder was nicht aufgenommen wird? Dazu hätte ich gerne eine Erläuterung von Ihnen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wie bei allen Anträgen, die sich gegenseitig ausschließen, werden sie bei der nächsten Gelegenheit, bei der das Thema wieder aufkommt, zur Abstimmung gestellt. Dann fällt die Entscheidung. Einstweilen gilt das, was jetzt im "Ulmer Papier" steht, falls Sie ihm zustimmen. Wenn die weitere Diskussion stattfindet, werden die Anträge einbezogen, die etwas in dieser oder jener Richtung bewirken wollen. Dabei wird die Neugestaltung fortgeschrieben. Das gilt natürlich besonders für das ganze Versorgungskapitel.

Ich habe damit gerechnet, dass das so kommt; das ist auch ganz normal. Deshalb kommt jetzt der nächste Geschäftsordnungsantrag.

© Bundesärztekammer 2008