Dr. Zimmermann, Niedersachsen: Herr Präsident,
das ist genau das, was ich vorhin in meinem Redebeitrag zur Geschäftsordnung
schon einmal erläutert habe. Es liegt schriftlich der Geschäftsordnungsantrag
vor, nicht erst über den Antrag 32 (neu) abzustimmen, sondern zunächst über den
Antrag 47. Dasselbe gilt für die Anträge 12 und 46. Auch da muss die
Reihenfolge getauscht werden. Anderenfalls bekommen die Anträge einen etwas
anderen Sinn. |