Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Geben Sie
uns einen kurzen Moment Zeit; bisher ist das anders geordnet worden. - Dann
behandeln wir zunächst den Antrag
I-1-36. Auf Seite 20 soll unter der Überschrift "Sektorübergreifende Kooperationsformen
flexibel nutzen" in Zeile 9 ergänzt werden:
und Krankenhausärzte ambulante Leistungen erbringen und abrechnen
werden.
Das hat Herr Albrecht beantragt. Verstehen Sie, was gemeint
ist? Wer möchte dem Antrag 36 zustimmen? - Wer möchte ihm nicht zustimmen? -
Wir sind nicht sicher. Ich frage also noch einmal. Wer möchte den Antrag 36
annehmen? - Wer möchte ihn nicht annehmen? - Das ist die Mehrheit. Dann ist der
Antrag abgelehnt.
Jetzt kommt der Antrag
I-1-53. Er betrifft die Zeile 10 auf Seite 20. Dort soll ergänzt werden:
Krankenhausärzte können in die ambulante Versorgung
eingebunden werden.
Das wird von Herrn Michaelis aus Thüringen beantragt. Wer
möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war wohl die Mehrheit.
Sind wir uns alle einig, dass das Erste die Mehrheit war?
(Widerspruch)
- Bitte noch einmal. Es geht darum, auf Seite 20 in Zeile 10
zu ergänzen:
Krankenhausärzte können in die ambulante Versorgung
eingebunden werden.
Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? - Das zählen wir aus.
Ich frage also noch einmal: Wer möchte der Ergänzung "Krankenhausärzte können
in die ambulante Versorgung eingebunden werden" zustimmen? - Wer ist gegen die
Einfügung dieses Satzes? - Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag
ist mit 113 : 103 Stimmen angenommen.
(Beifall)
Wir kommen damit zum Antrag
I-1-46. Auf Seite 20 soll nach Zeile 30 folgender Text eingefügt werden:
Spezialisierte Fachärzte müssen künftig auch außerhalb
des Belegarztsystems vermehrt die Möglichkeit haben, sowohl ambulant als auch
stationär zu behandeln ?
Darüber hinaus könnte die Integration von Fachärzten
(einschließlich Fachärzten für Allgemeinmedizin) in eine sowohl stationäre als
auch ambulante Versorgung der Patienten gerade in ländlichen Regionen eine
effiziente Alternative für die flächendeckende und wohnortnahe stationäre und
ambulante Grundversorgung darstellen.
Dazu gibt es einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Professor
Bertram aus Nordrhein. |