Dr. Horndasch, Bayern: Soweit ich das sehe, ist
der Antrag 10 noch weitergehend, weil er die ersatzlose Streichung des gesamten
Absatzes vorsieht, ohne irgendwelche Einfügungen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Diesen
Antrag gibt es gar nicht mehr. Er ist zurückgezogen worden und hat damit
sozusagen das Zeitliche gesegnet.
Nach dem Studium der Texte - auch mit juristischer Hilfe -
meine ich, der Antrag 45 ist weitergehend als der Antrag 12. Wenn der Antrag 45
angenommen würde, wäre Antrag 12 abgedeckt. Die beiden Anträge würden sich
gegenseitig im Wege stehen. Antrag 12 wäre damit ja inhaltlich nicht
abgeschlossen, sondern er wäre sozusagen phagozytiert.
Jetzt bitte Herr Henke. |