TOP II: Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland am Beispiel Demenz

Mittwoch, 21. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Ebert-Englert, Niedersachsen: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin 15 Jahre in der Gerontopsychiatrie tätig gewesen und habe auch so lange ein Heim betreut. Das war eine flankierende Einrichtung. Das alles ging sehr gut, weil der Hausarzt alle anderen Patienten betreute und wir uns immer absprechen konnten. Ich meine, dass es den Demenzkranken nur so lange gut geht, wie die Umgebung gut mit ihnen umgeht.

Damals wurde von der niedersächsischen Landesregierung aus vorgeschlagen, Hartz-IV-Empfänger in der Pflege einzusetzen, weil es einen Notstand gab. Das war unmöglich. Wir brauchen Kooperationsverträge. Ich spreche zum Antrag II-3 von Herrn Kaplan. Wir brauchen auch unbedingt Heimärzte, die nicht nur individuell behandeln müssen, sondern eine ganze Patientengruppe behandeln und manchmal Medikamente geben müssen, damit es auch den anderen gut geht. So ist das halt in der Psychiatrie; da kann man nicht nur individuell betreuen. Ich meine, dafür brauchen wir spezielle Qualifikationen.

Eine Ermächtigung als Heimärztin bekam ich damals nicht. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung bei der Zulassungsstelle abgelehnt. Die Kosten wurden vom Heim getragen. Das Heim hatte davon einen besonderen Vorteil, denn es konnte seine Qualifikation imagemäßig nach außen darstellen. Vielleicht ist das eine Möglichkeit.

Ich habe ungefähr zehn Jahre im Pflegeausschuss des Landes Niedersachsen mitgearbeitet, um diese gerontopsychiatrischen Patienten in die Pflegeversicherung zu bekommen. Die 20 Prozent, die in Niedersachsen gerontopsychiatrisch betreut werden, waren in der Pflegeversicherung nicht vorgesehen. Das hat sich jetzt geändert.

Lehnen Sie den Antrag II-3 bitte ab. Ich meine, dass diese Qualifikation vorhanden sein muss.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Ebert-Englert. Der nächste Redner ist Herr Kollege Emminger aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2008