TOP II: Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland am Beispiel Demenz

Mittwoch, 21. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Kaplan, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab jetzt zwei Diskussionsbeiträge zu meinem Antrag II-3. Ich schlage vor, dass wir das Problem so lösen, dass ich meinen Antrag folgendermaßen umformuliere:

Der Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, im Rahmen der ärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen Kooperationsvereinbarungen von besonders qualifizierten Ärzten zu fördern.

Der Sinn des Antrags ist ja, dass der Patient in der Behandlung durch seinen Hausarzt bleibt, auch wenn er in ein Heim verlegt wird, und dass der Hausarzt in Kooperation mit anderen Hausärzten und mit Fachärzten die Versorgung übernimmt. Ich habe gar kein Problem damit, wenn das auch einmal ein Krankenhausarzt sein sollte. Das kann sein, wenn er durch die Ermächtigung die entsprechende Zulassung bekommt.

Deshalb möchte ich den Text ganz allgemein halten und von "besonders qualifizierten Ärzten" sprechen, gemeint sind aber in erster Linie die Hausärzte.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. Herr Emminger hat sich noch zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte.

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