Veelken, Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Wenn die australische Werbekampagne für deutsche Ärzte durch die großen
Städte zieht und ihre Veranstaltungen durchführt, lautet die erste Frage: Liebe
Kollegen, was meinen Sie, wie viel Zeit Sie in Australien zur
DRG-Verschlüsselung brauchen? Die Veranstalter freuen sich immer, wenn sie
sagen können: null Minuten. Die Ärzte sind dort dafür nämlich schlicht nicht
zuständig, obwohl das DRG-System aus Australien zu uns importiert wurde. In
Deutschland hingegen ist die Verschlüsselung als ärztliche Tätigkeit definiert.
Jeder, der am Krankenhaus arbeitet, weiß, wie viel Zeit unsere unglücklichen
Assistenten und gelegentlich auch die unglücklichen Oberärzte - so wie ich -
damit zubringen, diese Verschlüsselung durchzuführen und zu kontrollieren.
Ich hoffe nicht, dass wir uns hier alle einig sind, dass wir
den ärztlichen Beruf von Verwaltungstätigkeiten entlasten wollen, aber
überhaupt nichts dagegen haben, wenn wir zu Hause wieder unter ökonomischem
Druck stehen, dass unsere Assistenten ihre Arztbriefe selber schreiben und ihre
OP-Berichte mit dem Zweifingeradlersuchsystem schreiben. Wenn die Überstunde
nicht bezahlt wird, dann ist der Arzt eben billiger als eine Sekretärin, die
eigentlich solche Arbeiten erledigen sollte.
(Beifall)
Wie viele von uns wissen, ist im DRG-Zeitalter die
Weiterbildung in der Gefahr, in der Klinik ein sehr beklagenswertes Niveau zu
erreichen, das bis jetzt weder kontrolliert noch irgendwo dokumentiert ist. Die
Situation wird auch dadurch erschwert, dass ärztliche Kollegen, die
Budgetverantwortung im Krankenhaus tragen, zum Teil überhaupt nichts dagegen
haben, dass Physical Assistants oder chirurgisch-technische Assistenten die Arbeit
von Weiterbildungsassistenten im OP übernehmen, damit die DRG-Verschlüsselung
auf der Station ordentlich läuft.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Antrag 19 zu
unterstützen. Ich rege dort an, dass die Landesärztekammern darauf aufmerksam
gemacht werden, dass die Assistenz bei chirurgischen Operationen ein integraler
Bestandteil der Weiterbildung ist und dass man den Zugang zur chirurgischen
Assistenz zur Voraussetzung machen sollte, eine Weiterbildungsstätte zu
zertifizieren. So soll verhindert werden, dass die Assistenten als zusätzliche
Verschlechterung nicht mehr in der Lage sind, die einfachen Schritte im OP zu
erlernen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Als nächster Redner der Präsident der Schleswig-Holsteinischen
Ärztekammer, Kollege Bartmann. |