TOP III: Arztbild der Zukunft und Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen

Freitag, 23. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Nowak, Hessen: Herr Präsident, das hätten Sie nicht extra erwähnen müssen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das steht auf dem Wortmeldeformular.

Dr. Nowak, Hessen: Ich bin sozusagen Diplom-Chemiker wider Willen; das war mein Erststudium. So war die Zeit damals durch den Numerus clausus, dass ich erst über diesen Umweg Medizin studieren konnte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für unseren Antrag 20 werben: Substitution und Delegation ärztlicher Leistungen. Neben dem genannten Kollegen Lindhorst und mir wird dieser Antrag auch getragen von Frau Kollegin Stüwe, Frau Kollegin Henneberg, Herrn Kollegen von Knoblauch zu Hatzbach und Herrn Kollegen König.

Herr Theo Windhorst hat uns in seinem hervorragenden Referat die Steilvorlage zu diesem Antrag geliefert. Es müsste uns jetzt doch gelingen, den Ball einzukicken, indem Sie diesem Antrag zustimmen.

Wir beantragen, dass der Deutsche Ärztetag fordern möge:

Ärztliche Verantwortung nur für ärztliches Handeln. Keine Übertragung ärztlicher Kernaufgaben auf nichtärztliche Gesundheitsberufe! Facharztstandard muss für alle Patienten gewährleistet werden.

(Beifall)

Diese Sparzwänge, von unserer Regierung vorgegeben, mit OTAs, CTAs, MATAs - hier kennt die Fantasie keine Grenzen - dienen einzig und allein dazu, Kosten zu sparen.

Auch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wird hier keine Lösungen bringen, sondern nur neue Probleme schaffen, wenn es so verabschiedet werden sollte. Wir als Deutscher Ärztetag lehnen diese Vorstellung entschieden ab. Der Patientenschutz ist nicht zu durchhöhlen. Ärztliches Handeln muss in ärztlicher Hand bleiben, und die Versorgungsqualität darf nicht leiden. Sparmaßnahmen am Patienten sind der falsche Weg.

Wir als Deutscher Ärztetag verschließen uns nicht der Weiterentwicklung durch nichtärztliche Gesundheitsberufe - das wurde von Herrn Windhorst gut ausgeführt -, wir rufen jedoch den Gesetzgeber ganz klar auf, eine klare Trennung zwischen Anordnungsverantwortung, wobei die Anordnung durch den Arzt erfolgt, und Durchführungsverantwortung, wobei es sich beispielsweise um pflegerische Maßnahmen handelt, festzulegen. Hier sehen wir auch keinen Widerspruch zur therapeutischen Gesamtverantwortung des Arztes. Die Vorschläge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes sind völlig ungeeignet.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Kollege Nowak. - Jetzt bitte der Kollege Heister aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2008