Dr. Scheiber, Thüringen: Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Delegation ärztlicher Leistungen
ist ein seit Jahrzehnten übliches Verfahren. Die Bundesärztekammer hat
entsprechende Rahmenbedingungen vorgegeben. Die Delegation ärztlicher
Leistungen, wie sie hier erwähnt wurden - Blutentnahme, intravenöse Injektionen
-, ist in den Krankenhäusern Alltag. Wir können unsere Alltagssituation häufig
ja gar nicht meistern, wenn wir die Pflegekräfte und unser anderes
Assistenzpersonal nicht in solche Prozesse einbeziehen.
Die Ausweitung der Delegation ärztlicher Leistungen, wie sie
jetzt von allen Seiten im Gesundheitswesen - auch aus der Ärzteschaft -
gefordert wird, hat angeblich den Hintergrund, dass wir den Ärztemangel und den
steigenden Versorgungsbedarf bewältigen müssen.
Das kann man machen, aber das kann kein allgemeines Rezept
sein. Wir Ärzte haben, glaube ich, zunächst einmal dafür zu sorgen, dass die
Ursachen für den Ärztemangel behoben werden. Wir sollten uns nicht von
vornherein an der Erfindung neuer Heilberufe beteiligen.
(Beifall)
Es ist hier klar geworden: Neben der Delegation, die wir im
Einzelfall auf jeden Fall befürworten können, droht die Substitution. Wir alle
wissen nicht so genau, wo die Grenze zwischen Delegation und Substitution
verläuft. Wir dürfen das nicht der Beliebigkeit überlassen. Wir in Thüringen
sind diesbezüglich gebrannte Kinder. In Erfurt gibt es einen Chefarzt der
Anästhesie, der die Anästhesieführung als zu langweilig für Ärzte bezeichnet.
Deswegen lässt er sie vom Pflegepersonal ausführen.
Das ist keine Grundlage, die Delegationsfähigkeit ärztlicher
Leistungen zu definieren. Deswegen sollten wir uns gegen diese Beliebigkeit
verwahren.
(Beifall)
Deshalb schlage ich vor, dass wir die Fachgebiete und die
Fachärzte dazu auffordern, sich, bevor sie solche Delegationsprojekte in ihren
Kliniken umsetzen, mit unabhängigen Kollegen, beispielsweise bei den
Ärztekammern, darüber zu beraten, was das überhaupt bedeutet.
Wenn es erst einmal geschehen ist - wie im Klinikum Erfurt -,
dann hat die Ärztekammer keinerlei Einflussmöglichkeit mehr.
Daher bitte ich Sie, unseren Antrag 18 zu unterstützen, bei
dem ich kleine Änderungen vornehmen muss. Die Jahreszahl 1984 ist fehlerhaft.
Ich möchte sie ganz streichen, weil eine neue Empfehlung in Überarbeitung ist.
Ich bitte Sie, das zu unterstützen, weil die Fachgebiete
offensichtlich zu uneins sind, um eine klare Grenze zwischen Substitution und
Delegation ziehen zu können.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann streichen
wir sofort, weil der Antragsteller es selbst gefordert hat, im ersten Absatz
die Worte "von 1984". Das ist damit entfallen. Darüber müssen wir gar nicht
mehr diskutieren.
Der nächste Redner ist Herr Kollege Michaelis aus Thüringen. |