Dr. von Ascheraden,
Baden-Württemberg: Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich denke, nach diesem Beitrag ist es schwierig, eine Redezeitbegrenzung
zu beantragen. Ich denke, wir sollten vielleicht 45 Minuten vereinbaren.
(Heiterkeit)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Das würde ich dann
nach § 13 der Geschäftsordnung nicht als Redezeitbegrenzung, sondern als
Redezeitverlängerung betrachten.
Dr. von Ascheraden, Baden-Württemberg: In
Anbetracht der langen Rednerliste und der Notwendigkeit, dass alle zu Wort
kommen, beantrage ich eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten.
Vizepräsident Dr. Montgomery: Es ist eine
Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beantragt. Wünscht jemand
dagegenzusprechen? - Bitte, Frau Taube. |