TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. von Ascheraden, Baden-Württemberg: Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, nach diesem Beitrag ist es schwierig, eine Redezeitbegrenzung zu beantragen. Ich denke, wir sollten vielleicht 45 Minuten vereinbaren.

(Heiterkeit)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Das würde ich dann nach § 13 der Geschäftsordnung nicht als Redezeitbegrenzung, sondern als Redezeitverlängerung betrachten.

Dr. von Ascheraden, Baden-Württemberg: In Anbetracht der langen Rednerliste und der Notwendigkeit, dass alle zu Wort kommen, beantrage ich eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Es ist eine Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beantragt. Wünscht jemand dagegenzusprechen? - Bitte, Frau Taube.

© Bundesärztekammer 2008