Taube, Sachsen:
Ich verstehe die Argumente meines Vorredners, der diesen Antrag zur
Geschäftsordnung gestellt hat. Wir haben eine lange Rednerliste; das ist mir
klar. Jetzt hier eine Begrenzung auf drei Minuten vorzunehmen, finde ich
aufgrund der Ausführlichkeit der Vorträge, die mehrheitlich so gewünscht war,
nicht ganz fair, weil dann viele wichtige Dinge, die man in die Diskussion
einbringen wollte, nicht mehr vorgebracht werden können. Das möchte ich zu
bedenken geben.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Das war der Wunsch,
die Redezeitbegrenzung abzulehnen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die
Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten ist, den bitte ich, die Karte zu
heben. - Die Gegenprobe! - Das ist schwer zu entscheiden. Ich schlage vor, das
zählen wir aus, um jeder Legendenbildung vorzubeugen.
Ich bitte also diejenigen, die für die Begrenzung der Redezeit
auf drei Minuten sind, ihre Karte zu heben. - Ich bitte diejenigen, die gegen
die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten sind, ihre Karte zu heben. - Dann
bitte ich noch diejenigen, die sich enthalten wollen, die Karte zu heben. - Das
ist niemand. Dann haben Sie die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten mit
117 : 101 Stimmen beschlossen.
Herr Stagge, Sie haben von Herrn Brunngraber die Opferrolle
desjenigen übernommen, der als Erster nur drei Minuten reden darf. Bitte, Sie
haben das Wort. |