TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Junker, Westfalen-Lippe: Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten vorab festhalten: Selbstverständlich lehnen wir nicht die elektronische Krankenakte ab, schon gar nicht die verbesserte innerärztliche Kommunikation. Mir ist es auch lieber, heute die Entlassungsdaten auf dem Bildschirm zu haben, als vielleicht in drei Monaten in gedruckter Form auf dem Schreibtisch. Die Bedenken, die wir berechtigterweise haben, skizziert bereits die kürzliche Meldung, dass im Bundesministerium über 500 PCs und Laptops verschwunden sind, natürlich mit allen Daten.

In den Papieren steht auch nicht: Wer haftet denn bei Pannen, bei Falscheintragungen, bei Löschungen von unbekannter Seite, bei dadurch auftretenden Überschneidungen? Das werden im Zweifelsfall wir Ärzte gewesen sein. Das Gegenteil müssten wir dann erst noch beweisen.

Das elektronische Rezept ist für mich als hausärztlich tätigen Landarzt eine absolute Katastrophe. Damit kann und werde ich nicht umgehen.

(Beifall)

Lieber Thomas Lipp, ich schätze Dich persönlich sehr, wie Du weißt, aber ich bin doch sehr beunruhigt darüber, dass wir nur noch ein Appendix in einem großen System sein sollen. Ein solches elektronisches, allumfassendes Kontrollsystem will ich nicht und mag ich nicht. Ich lehne es ab.

(Beifall)

Ich bitte Sie, meinen Antrag 4, der eigentlich nur eine knappe Zusammenfassung des sehr guten Antrags des Vorstands darstellt, anzunehmen. Jemandem, der genauere Hinweise und Informationen haben will, kann man das Vorstandspapier sehr gut in die Hand geben.

Zu meinem Antrag 15 möchte ich erklärend sagen: Bisher ist das Gendiagnostikgesetz, das bereits vorliegt, aufgrund von politischen Querelen noch nicht verabschiedet worden. Man hat es vor sich hergeschoben. Wir fordern, dass es bald verabschiedet werden soll. Aber es muss festgelegt werden, dass jeder die ICD-Ziffern für genetische Diagnosen auf seiner Chipkarte, seinem USB-Stick oder wo auch immer sperren lassen kann. Das wird dann gar nicht erst übernommen. Das schützt unsere Patienten, das schützt unsere Erbanlagenträger. Das will dieser Antrag bewirken.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Kollege Junker. - Der nächste Redner ist der Kollege Detlef Niemann aus der Ärztekammer Hamburg.

© Bundesärztekammer 2008