TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Ich bin nicht der Meinung, dass der Antrag IV-7 durch die Entscheidung für den Antrag IV-12 hinfällig ist, denn in dem Text von Herrn Kahlke und anderen steht ja ausdrücklich:

Die Erstellung von gerichteter Point-to-Point-Kommunikation mit ausreichendem Datenschutz zwischen unterschiedlichen behandelnden ärztlichen Einrichtungen wird befürwortet.

Der Antrag IV-7 befasst sich mit den Anforderungen an die elektronische Kommunikation schlechthin.

Da wir im Übrigen als Deutscher Ärztetag nicht die Tatsache beseitigen können, dass es das Gesundheitskartenprojekt gibt, sondern es dieses ja zunächst einmal weiterhin gibt, finde ich eine Abstimmung über den Antrag IV-7 erforderlich, weil der Antrag 7 die Frage des Einsatzes eines möglichst sicheren Kryptografieschlüssels zum zentralen Punkt für den Einsatz elektronischer Datenkommunikation schlechthin macht. Das gilt auch für die Punkt-zu-Punkt-Anwendung. Ich meine, da müsste man jetzt Farbe bekennen.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Herr Kollege Voigt aus Niedersachsen zur Gegenrede.

© Bundesärztekammer 2008