Henke, Vorstand der
Bundesärztekammer: Ich bin nicht der Meinung, dass der Antrag
IV-7 durch die Entscheidung für den Antrag IV-12 hinfällig ist, denn in dem
Text von Herrn Kahlke und anderen steht ja ausdrücklich:
Die Erstellung von gerichteter
Point-to-Point-Kommunikation mit ausreichendem Datenschutz zwischen unterschiedlichen
behandelnden ärztlichen Einrichtungen wird befürwortet.
Der Antrag IV-7 befasst sich mit den Anforderungen an die
elektronische Kommunikation schlechthin.
Da wir im Übrigen als Deutscher Ärztetag nicht die Tatsache
beseitigen können, dass es das Gesundheitskartenprojekt gibt, sondern es dieses
ja zunächst einmal weiterhin gibt, finde ich eine Abstimmung über den Antrag
IV-7 erforderlich, weil der Antrag 7 die Frage des Einsatzes eines möglichst
sicheren Kryptografieschlüssels zum zentralen Punkt für den Einsatz
elektronischer Datenkommunikation schlechthin macht. Das gilt auch für die
Punkt-zu-Punkt-Anwendung. Ich meine, da müsste man jetzt Farbe bekennen.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Herr Kollege Voigt
aus Niedersachsen zur Gegenrede. |