TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Brunngraber, Niedersachsen: Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte hier eigentlich nicht viele Worte für angebracht. Ich denke, wer in der Lage ist, den Antrag IV-12 in seinem Aufbau, in seinem Bezug auf die Geschichte der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages und bezüglich der Konsequenzen für die Zukunft zu lesen, weiß auch völlig eindeutig, was mit dem Votum hier gemeint war.

(Beifall)

Eine zweite Lesung halte ich - mit Verlaub gesagt, sehr geschätzter Antragsteller - tendenziell fast für eine Beleidigung des intellektuellen Niveaus der Herren und Damen hier.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Als Sitzungsleiter muss ich Sie doch sehr bitten, dass wir uns nicht gegenseitig das intellektuelle Niveau absprechen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall)

Bei allem Respekt, das halte ich angesichts der wirklich hochklassigen Debatten, die wir seit Dienstagmittag führen, schlicht und einfach nicht für angemessen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf zweite Lesung des Antrags IV-12. Das müssen wir auszählen, weil wir feststellen müssen, ob sich ein Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen für die zweite Lesung ausgesprochen haben. Jetzt bitte ich diejenigen, die eine zweite Lesung wollen, um das Handzeichen. - Diejenigen, die die zweite Lesung ablehnen, mögen jetzt bitte die Karte heben. - Meine Damen und Herren, in der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage heißt es:

Bei Abstimmungen entscheidet ... die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Ungültig abgegebene Stimmen und Stimmenthaltungen zählen bei der Zahl der abgegebenen Stimmen nicht mit.

Wir haben 147 Stimmen gegen die zweite Lesung und 75 Stimmen für die zweite Lesung. Das sind 222 Stimmen. Das Quorum beträgt bei 222 Stimmen 74 Stimmen. Damit haben Sie mit einer Stimmenmehrheit die zweite Lesung zu diesem Antrag beschlossen. Das ist Mathematik, meine Damen und Herren! Zur Geschäftsordnung Herr Jaeger, Landesärztekammer Schleswig-Holstein.

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