TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg: Herr Montgomery! Meine Damen und Herren! Es hat von den Antragstellern sicher niemand gewollt, dass wir in eine solche Geschäftsordnungsdebatte kommen, um nicht den Begriff "Chaos" zu verwenden. Wenn die zweite Lesung beantragt ist - das ist ja der Fall -, dann ist es in meinen Augen eine zweite Lesung und keine von vornherein durchzuführende zweite Abstimmung. Zweite Lesung bedeutet: Der Antrag 12 wird wieder aufgenommen, und es wird weiter über ihn diskutiert. Dann wird abgestimmt.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Das ist richtig. Das ändert aber nichts daran, dass Frau Friedländer den Antrag gestellt hat, dann, wenn über diesen Antrag abgestimmt werden soll, dieses in namentlicher Abstimmung zu tun. Namentliche Abstimmung bedeutet, dass ich alle 250 Delegierte einzeln aufrufen werde und sie um ihr Votum - Ja, Nein oder Enthaltung - bitten werde.

Ich schlage vor, dass wir uns jetzt eine Meinung darüber bilden, ob wir namentlich abstimmen wollen. - Eine Gegenrede zur namentlichen Abstimmung durch den Kollegen Brunngraber.

© Bundesärztekammer 2008