Prof. Dr. Kahlke, Hamburg:
Herr Montgomery! Meine Damen und Herren! Es hat von den Antragstellern sicher
niemand gewollt, dass wir in eine solche Geschäftsordnungsdebatte kommen, um
nicht den Begriff "Chaos" zu verwenden. Wenn die zweite Lesung beantragt ist -
das ist ja der Fall -, dann ist es in meinen Augen eine zweite Lesung und keine
von vornherein durchzuführende zweite Abstimmung. Zweite Lesung bedeutet: Der
Antrag 12 wird wieder aufgenommen, und es wird weiter über ihn diskutiert. Dann
wird abgestimmt.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Das ist richtig.
Das ändert aber nichts daran, dass Frau Friedländer den Antrag gestellt hat,
dann, wenn über diesen Antrag abgestimmt werden soll, dieses in namentlicher
Abstimmung zu tun. Namentliche Abstimmung bedeutet, dass ich alle 250
Delegierte einzeln aufrufen werde und sie um ihr Votum - Ja, Nein oder
Enthaltung - bitten werde.
Ich schlage vor, dass wir uns jetzt eine Meinung darüber
bilden, ob wir namentlich abstimmen wollen. - Eine Gegenrede zur namentlichen
Abstimmung durch den Kollegen Brunngraber. |