Dreyer, Nordrhein:
Liebe Kolleginnen und Kollegen! So was kommt von so was! Ich glaube, wir haben
wirklich zu früh Schluss der Debatte beantragt. Wir hätten uns viel Ärger
ersparen können, wenn wir zu Ende debattiert hätten.
Ich persönlich glaube, dass beide Anträge, also sowohl der
Antrag 12 als auch der Antrag 1, ganz eindeutige positive und negative Aspekte
haben. Ich glaube, dass die Annahme des Antrags 1 bedeutet hätte, dass man sich
intensiv mit der elektronischen Gesundheitskarte befassen will, dass man auch
bereit ist, das Positive bei der elektronischen Gesundheitskarte zu sehen. Ich
glaube, der Antrag 12 bedeutet in der Tat nicht eine Ablehnung der
elektronischen Gesundheitskarte für alle Ewigkeit.
Wir müssen uns überlegen, wovor wir eigentlich Angst haben.
Wie läuft es denn heute ab, wenn wir in den Praxen und in den Krankenhäusern
miteinander kommunizieren wollen? Der Doktor im Krankenhaus ruft den Doktor in
der Praxis an - das wird abgehört. Dann sagt der eine Doktor zum anderen:
Schicken Sie mir bitte einmal den letzten Arztbrief. Das geschieht in der Regel
per Fax - das wird mitgelesen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass
Telefongespräche zwischen Ärzten nicht über einen Zerhacker laufen und dass ein
Fax nicht als Kryptofax geschickt wird.
Ich glaube, es ist extrem wichtig, um ein bisschen mehr
Sicherheit für unsere Patienten zu schaffen, der elektronischen
Gesundheitskarte als sicherem Verschlüsselungsweg im Gegensatz zur heutigen
Situation zuzustimmen und sie nicht grundsätzlich abzulehnen.
Herzlichen Dank.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr
Kollege Dreyer. - Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Schimanke aus
Mecklenburg-Vorpommern zu Wort gemeldet. |