Dr. Scheiber, Thüringen:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag 12
ist von mehreren Rednern in der Hinsicht ausgelegt worden, dass er keinen
Ausstieg aus der Gesundheitskarte bedeutet. Das habe auch ich so verstanden.
Ich glaube, es ist ein großes Manko des Antrags 12, dass im letzten Absatz
missverständlich formuliert ist, dass wir die Gesundheitskarte ablehnen.
Wir sollten vielleicht fragen: Warum wollen wir die
Gesundheitskarte in dieser Form nicht? Das sollten wir dann auch formulieren.
Deshalb werbe ich für den Antrag 12 a, in dem die in der Ärztekammer Thüringen
vorherrschende Meinung niedergelegt ist, dass wir die Gesundheitskarte in
dieser Form ablehnen, weil eine zentrale Speicherung von Patientendaten
stattfinden soll. Mit der Gesundheitskarte allein als einer dezentralen Lösung
können wir leben.
Vorhin wurde kritisiert, dass in diesem Antrag steht, dass
Abs. 4 auf Seite 2 gestrichen werden soll. Dies soll nur deshalb geschehen,
weil dort ein Wildwuchs von Möglichkeiten freigegeben wird. Wir möchten schon
eine einheitliche Form der Gesundheitskarte.
Ich mache folgenden Kompromissvorschlag: Stimmen Sie bitte dem
Änderungsantrag 12 a zu. Ich glaube, dann kann die Ärzteschaft an der Weiterentwicklung
einer Gesundheitskarte sinnvoll mitwirken und auch etwas schaffen, was für die
Patienten und die Ärzte von Nutzen ist, denn diese beiden Gruppen brauchen
keine zentrale Speicherung von Daten.
Ich danke.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr
Kollege Scheiber. - Der nächste Redner ist Professor Harald Mau, Ärztekammer
Berlin. |