Dr. von Ascheraden,
Baden-Württemberg: Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Es ist kritisiert worden, dass eine zweite Lesung beantragt wurde.
Ich denke, das ist bei einer so wichtigen Frage ein legitimes und in der
Satzung auch vorgesehenes Mittel. Die Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet
werden, werden dreimal gelesen. Es gab neue Gesichtspunkte. Für mich war der
entscheidende Punkt, dass der unveränderte Antrag 12 den Antrag 1 ausschließt.
Das war vorher in dieser Schärfe nicht klar, dass damit das Mandat der
Bundesärztekammer, hier weiter mitzumachen, aufgehoben wird. Wenn man den
letzten Abschnitt, der die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
kategorisch ablehnt, herausnimmt, sind wir dort, wo die Bedenken und die sehr
ernst zu nehmenden Argumente, die hier geäußert wurden, in die weitere Arbeit
einfließen können.
(Beifall)
Deshalb bitte ich Sie, meinen Änderungsantrag 12 c zu
unterstützen. Er macht es möglich, den Antrag 12, um diesen Satz verkürzt, mit
großer Mehrheit anzunehmen und auch den Antrag 1 anzunehmen. Er erlaubt es,
Politik als Kunst des Möglichen zu praktizieren.
Danke schön.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, lieber
Herr von Ascheraden. - Der nächste Redner ist der Kollege Rütz von der
Ärztekammer Nordrhein.
(Zuruf Prof. Dr. Kahlke, Hamburg)
- Herr Kahlke, ich habe Herrn Rütz aufgerufen. Mir liegt kein
schriftlicher Geschäftsordnungsantrag vor. Sie haben sich zu Wort gemeldet,
Herr Kahlke. Mir liegt eine Wortmeldung von Ihnen vor. Es liegt aber keine
Meldung zur Geschäftsordnung vor.
Jetzt hat Herr Rütz das Wort. Sie haben sich zur
Geschäftsordnung gemeldet, Herr Professor Kahlke, das können Sie nach den
Ausführungen von Herrn Rütz vortragen. - Herr Rütz, Sie haben das Wort. |