TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg: Das ist jetzt eine schwierige Frage.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Ich habe gehört, Sie möchten Ihren Antrag ändern. Das ist kein Antrag zur Geschäftsordnung. Aber wenn Sie Ihren Antrag berichtigen wollen, dann wäre das eine Möglichkeit, Ihnen außerhalb der Reihe das Wort zu erteilen.

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg: Wie auch immer: Darf ich jetzt hier stehen bleiben?

(Heiterkeit)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir sind uns im Ergebnis einig, lieber Winfried Kahlke.

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg: Ich möchte einen Vorschlag machen, der den weiteren Fortgang erleichtert. Offenbar ist geschäftsordnungsmäßig abgedeckt, dass ich dafür außer der Reihe das Wort erhalte.

Ich schlage vor, im Antrag 12 in der ersten Zeile des letzten Absatzes zu formulieren:

Der 111. Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung der elek­tronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgelegten Form ab ...

Das ist eigentlich der Antrag von Frau Groß, den sie zurückgezogen hat. Es entfällt nur der Hinweis auf die gematik. Ich hoffe, das wird als Geschäftsordnungsantrag akzeptiert. Ich hoffe, Sie stimmen mir zu. Wenn wir den Antrag so ändern, hat er von seinem Inhalt nichts eingebüßt.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Ich behandele das als einen Änderungsantrag, den der Antragsteller selber einbringt. Der letzte Absatz des Antrags 12 soll also folgendermaßen beginnen:

Der 111. Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung der elek­tronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgelegten Form ab ...

Da der Antragsteller es selber verändert hat, brauchen wir darüber nicht abzustimmen. Die anderen Anträge bleiben gleichwohl erhalten, es sei denn, sie werden zurückgezogen.

Das war eine außergewöhnliche Meldung zur Geschäftsordnung. Aber sie hat weitergeholfen.

Der nächste Redner ist Herr Hans-Joachim Willerding aus der Ärztekammer Bayern.

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